Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) haben gemäss Mitteilung vom 17.12.2020 die Impfstrategie festgelegt, die für die Covid-19-Impfung gelten soll:
- Prioritär geimpft würden besonders gefährdete Personen, d.h.
- ältere Personen und
- Menschen mit Vorerkrankung
- In zweiter Priorität
- das Gesundheitspersonal und
- Menschen, die mit besonders gefährdeten Personen zusammenleben würden
Ziel sei es, so die Zahl schwerer Krankheitsverläufe und Todesfälle zu reduzieren und das Gesundheitssystem zu schützen.
- Ausgangslage
- Impfstoffverfügbarkeit
- Die Entwicklung verschiedener Impfstoffe gegen Covid-19 sei weit fortgeschritten, so das BAG
- Es würden die letzten Vorbereitungen laufen, damit mit den ersten Impfungen im Januar 2021 gestartet werden könne
- Voraussetzung sei aber, dass „Swissmedic“ nach Prüfung aller klinischen Daten einen ersten Impfstoff zugelassen habe
- Impfstrategie-Kriterien
- Daher publiziere das BAG und die EKIF die Impfstrategie, welche beinhalte:
- übergeordnete Impfziele
- Definition der Zielgruppen
- spezifische Impfziele
- Erstes Ziel
- Schutz besonders gefährdeter Personen für die Reduktion der schweren Krankheitsverläufe und Todesfälle
- Zweites Ziel
- Reduktion der Belastung der Spitäler und Pflegeheime für die Gewährleistung des Funktionierens des Gesundheitssystems
- Drittes Ziel
- Reduktion der negativen Auswirkungen der Pandemie und Eindämmung der Ausbreitung des Virus
- Daher publiziere das BAG und die EKIF die Impfstrategie, welche beinhalte:
- Impfstoffverfügbarkeit
- Prioritätenfolge
- Zielgruppen
- Die Covid-19-Impfung sei insbesondere für die folgenden Zielgruppen von Erwachsenen vorgesehen (in absteigender Reihenfolge bei begrenzter Impfstoffverfügbarkeit):
- Besonders gefährdete Personen (ohne Schwangere)
- Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt und Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen
- Enge Kontakte (Haushaltsmitglieder) von besonders gefährdeten Personen
- Personen in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektions- und Ausbruchsrisiko (zB Behindertenheime) und deren Personal
- Alle anderen Erwachsenen, die sich impfen lassen möchten.
- Die Covid-19-Impfung sei insbesondere für die folgenden Zielgruppen von Erwachsenen vorgesehen (in absteigender Reihenfolge bei begrenzter Impfstoffverfügbarkeit):
- Zielgruppen
-
- Kinder und Jugendliche
- Kinder und Jugendliche würden noch nicht zu den Zielgruppen der Impfstrategie zählen, da die entsprechenden Studiendaten für diese Altersgruppe noch nicht vorlägen
- Kinder und Jugendliche
- Impfempfehlung abhängig von Wirkung und Verfügbarkeit
- Impfempfehlungen
- Die Impfstrategie bilde die Grundlage für die Impfempfehlungen:
- Die EKIF würde für jede Zielgruppe Impfempfehlungen aussprechen, sobald alle Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit vorlägen
- Je nachdem, wie viele Impfstoffdosen in einer ersten Phase zur Verfügung stünden, müsse zwischen den Zielgruppen und innerhalb der Zielgruppen weiter priorisiert werden
- Die Impfstrategie bilde die Grundlage für die Impfempfehlungen:
- Impfkosten
- Die Covid-19-Impfung werde für die Bevölkerung gratis sein:
- Die Kosten für die Impfstoffe, die Impfung und das notwendige Material würden getragen von
- Bund
- Kantonen und
- den obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)
- Die Impfung sei befreit von
- Franchise und
- Selbstbehalt
- Die Kosten für die Impfstoffe, die Impfung und das notwendige Material würden getragen von
- Die Covid-19-Impfung werde für die Bevölkerung gratis sein:
- Impfempfehlungen
- Informationen für Bevölkerung und Fachpersonen
- Keine Impfpflicht
- Eine Impfpflicht seitens Bundes sei nicht vorgesehen
- Jede Person solle selber entscheiden, ob sie sich impfen lassen wolle
- Impfinformationen
- Auf der Coronavirus-Impfen-Webseitepubliziere das BAG laufend Informationen um zu orientieren über:
- Die Ziele der Covid-19-Impfung
- die einzelnen Impfstoffe
- über den Stand der Arbeiten
- Zusätzlich werde das BAG eine breite Bevölkerungskampagne starten
- Auf der Coronavirus-Impfen-Webseitepubliziere das BAG laufend Informationen um zu orientieren über:
- Informationsmaterial und Checklisten
- Zur Unterstützung des Gesundheitspersonals, das Covid-19-Impfungen durchführen werde, erarbeite das BAG mit Vertretern der Kantone, Ärzteschaft und weiteren Partnern
- Informationsmaterial und
- Checklisten
- Zur Unterstützung des Gesundheitspersonals, das Covid-19-Impfungen durchführen werde, erarbeite das BAG mit Vertretern der Kantone, Ärzteschaft und weiteren Partnern
- Keine Impfpflicht
- Enge Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure
- Impfbeginn
- Sobald die Zulassung sowie die Impfempfehlungen vorlägen und die ersten Impfstoffe in der Schweiz eingetroffen seien, solle rasch mit den Covid-19-Impfungen begonnen werden
- Zuständigkeiten
- Für die Umsetzung der Covid-19-Impfung seien die Kantone zuständig
- Die Vorbereitungsarbeiten würden in enger Absprache erfolgen, mit
- dem BAG
- der Armeeapotheke und
- den weiteren Akteuren.
- Impfbeginn
Dokumente
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam