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Covid-19-Impfstrategie: Besonders gefährdete Personen sollen erste geimpft werden

Datum:
18.12.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19, Impfung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) haben gemäss Mitteilung vom 17.12.2020 die Impfstrategie festgelegt, die für die Covid-19-Impfung gelten soll:

  • Prioritär geimpft würden besonders gefährdete Personen, d.h.
    • ältere Personen und
    • Menschen mit Vorerkrankung
  • In zweiter Priorität
    • das Gesundheitspersonal und
    • Menschen, die mit besonders gefährdeten Personen zusammenleben würden

Ziel sei es, so die Zahl schwerer Krankheitsverläufe und Todesfälle zu reduzieren und das Gesundheitssystem zu schützen.

  • Ausgangslage
    • Impfstoffverfügbarkeit
      • Die Entwicklung verschiedener Impfstoffe gegen Covid-19 sei weit fortgeschritten, so das BAG
      • Es würden die letzten Vorbereitungen laufen, damit mit den ersten Impfungen im Januar 2021 gestartet werden könne
      • Voraussetzung sei aber, dass „Swissmedic“ nach Prüfung aller klinischen Daten einen ersten Impfstoff zugelassen habe
    • Impfstrategie-Kriterien
      • Daher publiziere das BAG und die EKIF die Impfstrategie, welche beinhalte:
        • übergeordnete Impfziele
        • Definition der Zielgruppen
        • spezifische Impfziele
      • Erstes Ziel
        • Schutz besonders gefährdeter Personen für die Reduktion der schweren Krankheitsverläufe und Todesfälle
      • Zweites Ziel
        • Reduktion der Belastung der Spitäler und Pflegeheime für die Gewährleistung des Funktionierens des Gesundheitssystems
      • Drittes Ziel
        • Reduktion der negativen Auswirkungen der Pandemie und Eindämmung der Ausbreitung des Virus
  • Prioritätenfolge
    • Zielgruppen
      • Die Covid-19-Impfung sei insbesondere für die folgenden Zielgruppen von Erwachsenen vorgesehen (in absteigender Reihenfolge bei begrenzter Impfstoffverfügbarkeit):
        1. Besonders gefährdete Personen (ohne Schwangere)
        2. Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt und Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen
        3. Enge Kontakte (Haushaltsmitglieder) von besonders gefährdeten Personen
        4. Personen in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektions- und Ausbruchsrisiko (zB Behindertenheime) und deren Personal
        5. Alle anderen Erwachsenen, die sich impfen lassen möchten.
    • Kinder und Jugendliche
      • Kinder und Jugendliche würden noch nicht zu den Zielgruppen der Impfstrategie zählen, da die entsprechenden Studiendaten für diese Altersgruppe noch nicht vorlägen
  • Impfempfehlung abhängig von Wirkung und Verfügbarkeit
    • Impfempfehlungen
      • Die Impfstrategie bilde die Grundlage für die Impfempfehlungen:
        • Die EKIF würde für jede Zielgruppe Impfempfehlungen aussprechen, sobald alle Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit vorlägen
        • Je nachdem, wie viele Impfstoffdosen in einer ersten Phase zur Verfügung stünden, müsse zwischen den Zielgruppen und innerhalb der Zielgruppen weiter priorisiert werden
    • Impfkosten
      • Die Covid-19-Impfung werde für die Bevölkerung gratis sein:
        • Die Kosten für die Impfstoffe, die Impfung und das notwendige Material würden getragen von
          • Bund
          • Kantonen und
          • den obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)
        • Die Impfung sei befreit von
          • Franchise und
          • Selbstbehalt
  • Informationen für Bevölkerung und Fachpersonen
    • Keine Impfpflicht
      • Eine Impfpflicht seitens Bundes sei nicht vorgesehen
      • Jede Person solle selber entscheiden, ob sie sich impfen lassen wolle
    • Impfinformationen
      • Auf der Coronavirus-Impfen-Webseitepubliziere das BAG laufend Informationen um zu orientieren über:
        • Die Ziele der Covid-19-Impfung
        • die einzelnen Impfstoffe
        • über den Stand der Arbeiten
      • Zusätzlich werde das BAG eine breite Bevölkerungskampagne starten
    • Informationsmaterial und Checklisten
      • Zur Unterstützung des Gesundheitspersonals, das Covid-19-Impfungen durchführen werde, erarbeite das BAG mit Vertretern der Kantone, Ärzteschaft und weiteren Partnern
        • Informationsmaterial und
        • Checklisten
  • Enge Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure
    • Impfbeginn
      • Sobald die Zulassung sowie die Impfempfehlungen vorlägen und die ersten Impfstoffe in der Schweiz eingetroffen seien, solle rasch mit den Covid-19-Impfungen begonnen werden
    • Zuständigkeiten
      • Für die Umsetzung der Covid-19-Impfung seien die Kantone zuständig
      • Die Vorbereitungsarbeiten würden in enger Absprache erfolgen, mit
        • dem BAG
        • der Armeeapotheke und
        • den weiteren Akteuren.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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