Fortsetzung der „Mind-the-Gap“-Strategie
Der Bundesrat (BR) hat am FR 04.12.2020 ein Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern zwischen der Schweiz und UK genehmigt.
Ziele sind:
- Sicherstellung des gegenseitigen, erleichterten Marktzugangs
- Schliessung einer drohenden Lücke nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens ab 01.01.2021
- Fortsetzung der «Mind-the-Gap»-Strategie des BR nach dem Austritt des UK aus der EU.
Im Einzelnen:
- Regelungsgegenstand
- Das Abkommen (Services Mobility Agreement, SMA) zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland (UK) soll den gegenseitigen Zugang und befristeten Aufenthalt von Dienstleistungserbringern regeln, wie beispielsweise von Unternehmensberatern, IT-Experten oder Ingenieuren
- Das SMA enthält ferner Bestimmungen zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen
- CH-Marktzugang für UK-Personen
- Das SMA sieht vor, dass die Schweiz ihr bisher praktiziertes und in der Wirtschaft bekannte Meldeverfahren für Dienstleistungserbringer aus dem UK bis 90 Tage pro Jahr fortführen kann
- Das SMA erlaubt somit der Schweizer Wirtschaft, weiterhin kurzfristige Dienstleistungen von Unternehmen aus dem UK zeitnah in Anspruch zu nehmen
- Vorjahreszahlen der UK-Dienstleistungserbringer in der Schweiz
- In 2019 wurden in der Schweiz rund 3’800 meldepflichtige Dienstleistungserbringer bis 90 Tage aus dem UK registriert
- Vorjahreszahlen der UK-Dienstleistungserbringer in der Schweiz
- UK-Marktöffnung
- Das UK gewährt die Marktöffnung gegenüber der Schweiz durch Marktzugangsverpflichtungen:
- in mehr als 30 Dienstleistungssektoren
- Vorzugsbedingungen für Schweizer Dienstleistungserbringer
- Schweizer Dienstleistungserbringer unterstehen
- keiner wirtschaftlichen Bedarfsprüfung für den Zugang in diesen Sektoren im UK
- keines Nachweises der Kenntnis der englischen Sprache
- Dienstleistungserbringer aus der Schweiz erhalten
- einen Zugang im UK für 12 Monate
- innerhalb einer Periode von 24 Monaten
- Diese SMA-Bedingungen ermöglichen Schweizer Unternehmen auch in Zukunft einen weitgehenden Marktzugang im UK für vertragsbasierte Dienstleistungserbringungen durch natürliche Personen
- Das UK gewährt die Marktöffnung gegenüber der Schweiz durch Marktzugangsverpflichtungen:
- UK-Marktzugang für schweizerische Personen
- Der Marktzugang in das UK unter dem SMA beschränkt sich aktuell auf folgende Dienstleister:
- Personen mit Qualifikationen auf universitärem oder gleichwertigem Niveau
- Das UK hat sich im Rahmen eines Briefwechsels verpflichtet:
- Neubeurteilung der Anerkennung von Schweizer Berufsbildungsabschlüssen
- Der Marktzugang in das UK unter dem SMA beschränkt sich aktuell auf folgende Dienstleister:
- SMA-Dauer
- Das SMA ist zunächst auf 2 Jahre befristet
- ev. SMA-Verlängerung
- Die Parteien können das Abkommen gemeinsam verlängern
- SMA-Inkraftsetzung
- Damit das Abkommen nahtlos ab 01.01.2021 vorläufig angewandt werden kann, wurden die zuständigen parlamentarischen Kommissionen konsultiert
- Der BR will die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens dem Parlament bis Ende Juni 2021 unterbreiten
- SMA-Unterzeichnung
- Der zuständige Herr Bundesrat Guy Parmelin wird voraussichtlich am 14.12.2020 in London das Abkommen zusammen mit der Ministerin für internationalen Handel des UK, Frau Elizabeth Truss, unterzeichnen.
Weiterführende Informationen
- Internationales Privatrecht
- Schweiz-UK: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Handelsabkommen
- Kontingente 2020 für Erwerbstätige aus Drittstaaten + Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA
- Kontingente 2019 für Erwerbstätige aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA
- Brexit: Kontingente für UK-Staatsangehörige im Falle des ungeordneten EU-Austritts
Quelle
LawMedia Redaktionsteam