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Coronavirus: BR genehmigt Tarifvertrag zur Vergütung der Covid-19-Impfung

Datum:
14.01.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inkrafttreten: rückwirkend ab 01.01.2021

Der Bundesrat (BR) hat an gestern, 13.01.2021, den Tarifvertrag genehmigt, der die Vergütung der Covid-19-Impfung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung regelt.

Der Tarifvertrag gilt seit dem 01.01.2021 für alle Versicherten in der Schweiz.

Im Einzelnen:

  • Tarifpartner
    • Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK)
    • Gemeinsame Einrichtung KVG
    • tarifsuisse ag resp. die durch diese vertretenen Versicherer
    • Einkaufsgemeinschaft HSK AG
    • CSS Versicherung AG
  • Tarifvertrag
    • Gegenstand
      • (Einheitliche) Regelung der Vergütung der Covid-19-Impfung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz
    • Inhalt
      • Pauschale von CHF 14.50 für die mit jeder Impfung verbundenen Leistungen und
      • Betrag von CHF 5.00 pro Impfdosis, einschliesslich Impfmaterial
    • Voraussichtliche Gesamtkosten
      • Hochrechnung
        • Annahme einer Durchimpfungsrate von 60 % der Schweizer Bevölkerung und zwei Impfdosen pro Person
      • Kostenprognose
        • Die Kosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung dürften sich auf rund CHF 201 Mio. für das Jahr 2021 belaufen, obwohl der Impfstoffpreis vertraulich sei
    • Bundes-Kostenbeteiligung
      • Der Bund übernimmt aufgrund des Epidemiengesetzes den über die CHF 5.00 pro Impfdosis hinausgehenden Betrag
    • Keine Franchise
      • Es wird keine Franchise erhoben und die Kantone tragen die Kosten für den Selbstbehalt
    • Kostendeckungs-Ergebnis
      • Die Impfung werde somit in voller Höhe vergütet
  • Impf-Ziel des BR
    • alle impfwilligen Personen sollen bis im Sommer 2021 geimpft sein.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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