Inkrafttreten: rückwirkend ab 01.01.2021
Der Bundesrat (BR) hat an gestern, 13.01.2021, den Tarifvertrag genehmigt, der die Vergütung der Covid-19-Impfung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung regelt.
Der Tarifvertrag gilt seit dem 01.01.2021 für alle Versicherten in der Schweiz.
Im Einzelnen:
- Tarifpartner
- Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK)
- Gemeinsame Einrichtung KVG
- tarifsuisse ag resp. die durch diese vertretenen Versicherer
- Einkaufsgemeinschaft HSK AG
- CSS Versicherung AG
- Tarifvertrag
- Gegenstand
- (Einheitliche) Regelung der Vergütung der Covid-19-Impfung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz
- Inhalt
- Pauschale von CHF 14.50 für die mit jeder Impfung verbundenen Leistungen und
- Betrag von CHF 5.00 pro Impfdosis, einschliesslich Impfmaterial
- Voraussichtliche Gesamtkosten
- Hochrechnung
- Annahme einer Durchimpfungsrate von 60 % der Schweizer Bevölkerung und zwei Impfdosen pro Person
- Kostenprognose
- Die Kosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung dürften sich auf rund CHF 201 Mio. für das Jahr 2021 belaufen, obwohl der Impfstoffpreis vertraulich sei
- Hochrechnung
- Bundes-Kostenbeteiligung
- Der Bund übernimmt aufgrund des Epidemiengesetzes den über die CHF 5.00 pro Impfdosis hinausgehenden Betrag
- Keine Franchise
- Es wird keine Franchise erhoben und die Kantone tragen die Kosten für den Selbstbehalt
- Kostendeckungs-Ergebnis
- Die Impfung werde somit in voller Höhe vergütet
- Gegenstand
- Impf-Ziel des BR
- alle impfwilligen Personen sollen bis im Sommer 2021 geimpft sein.
Weiterführende Informationen:
Quelle
LawMedia Redaktionsteam