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Coronavirus: Bund übernimmt neu Testkosten für Personen ohne Symptome + ändert Quarantäneregeln

Datum:
28.01.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Coronavirus, Coronavirus-Test, COVID-19, Covid-19-Tests
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ausfallentschädigung für Kulturschaffende

Am 27.01.2021 hat der Bundesrat (BR) mehrere Beschlüsse zur Eindämmung und Bewältigung der Corona-Epidemie gefasst:

  • Neu: Übernahme der Kosten für Tests an Personen ohne Symptome, um besonders gefährdete Menschen besser zu schützen und lokale Infektionsausbrüche frühzeitig zu bekämpfen
  • Anpassung der bisherigen Quarantäneregelung: Möglichkeit zur Verkürzung der 10-tägigen Quarantäne, falls sich die betroffene Person nach 7 Tagen testen lässt und das Resultat negativ ist
  • Neu: Regelung der Ordnungsbussen, wenn bestimmte Massnahmen nicht eingehalten werden
  • Neu: Übernahme der Kosten aus Impfungen in Apotheken.

Im Einzelnen:

Ausgangslage / Neue Feststellung

  • Mehr als die Hälfte der Covid-19-Übertragungen dürfte durch Personen ohne Symptome stattfinden, die gar nicht merken, dass sie infiziert sind
  • Mitte Dezember 2020 wurde deshalb das Testen von Personen ohne Symptome im Rahmen von Schutzkonzepten zugelassen, wie etwa
    • in Alters- und Pflegeheimen
    • in Hotels
    • am Arbeitsplatz.

Kostenübernahme auch für andere Testfälle

  • Für eine Anreiz-Erhöhung übernimmt der Bund neu die Kosten für solche Fälle:
    • Vornahme der Tests vom Personal selbst vor Ort
  • Negatives Testergebnis:
    • Keine Meldepflicht für negative Resultate der Schnelltests
  • Positives Testergebnis:
    • Durchführung eines PCR-Test
    • Meldepflicht für das Resultat

Erweiterte Teststrategie

  • Ziel
    • Die erweiterte Teststrategie soll auch dazu beitragen, lokale Infektionsausbrüche frühzeitig zu erkennen und einzudämmen, etwa in Schulen, dies auch weil sich die neuen, ansteckenderen Varianten des Coronavirus in der Schweiz weiter verbreiten
  • Kostenübernahme
    • Der Bund übernimmt auch in diesen Fällen die Kosten für die Testung von Personen ohne Symptome
    • Die Kantone müssen dem BAG ein Konzept unterbreiten, für:
      • Wo wird getestet
      • Wer wird getestet
      • Wie oft wird getestet
      • Welche Tests werden verwendet
  • Anpassung der Testkriterien
    • Die Testkriterien des Bundesamts für Gesundheit (BAG) werden entsprechend angepasst
  • Änderung der Verordnung 3
    • Die erweiterte Teststrategie erfordert eine Änderung der COVID-19-Verordnung 3
  • Inkraftsetzung der Änderung
    • DO 28.01.2021

Anpassung der Quarantäneregel

  • Ergänzung durch Test- und Freigabe-Strategie
    • Die bisherige Regelung der Kontaktquarantäne wird durch eine Test- und Freigabestrategie ergänzt
  • Bisherige Regelung
    • Gemäss der bis anhin geltenden Regelung muss sich eine Person ab dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person in eine 10-tägige Quarantäne begeben
  • Neu: Vorzeitige Quarantänen-Beendigung mit Zustimmung
    • Neu kann die Quarantäne mit Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörde vorzeitig beendet werden, wenn die betroffene Person negativ getestet wurde,
      • ab dem 7. Tag eines Antigen-Schnelltests oder
      • nach Durchführung einer molekularbiologischen Analyse (PCR-Test)
  • Testkosten
    • Die Testkosten hat die Person selber tragen
  • Verhalten während der Quarantäne
    • Bis zum eigentlichen Ablauf der Quarantäne (10. Tag) muss die Person
      • jederzeit eine Gesichtsmaske tragen und
      • den Abstand von 1.5 Metern gegenüber anderen Personen einhalten,
        • ausser sie hält sich  auf
          • in der eigenen Wohnung
          • in einer Unterkunft wie Ferienwohnung oder Hotel
  • Positiver Test:
    • Im Falle eines positiven Tests muss sich die Person unverzüglich in Isolation begeben

Verkürzte Reisequarantäne

  • Einreisequarantäne bei der Einreise aus Risikogebieten
    • Die neue Test- und Freigabestrategie gilt auch für Einreisende aus Staaten und Gebieten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko
  • Neu: Vorweisung eines negativen, max. 72 Stunde-alten PCR-Test
    • Personen müssen künftig bei ihrer Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist
  • 10-tägige Quarantäne
    • Die einreisende Person hat sich anschliessend – wie bisher – in eine 10-tägige Quarantäne zu begeben
    • Die Person kann die Quarantäne jedoch ab dem 7. Tag verlassen, wenn ein negative Testergebnis vorliegt von einem
      • Antigen-Schnelltests oder
      • PCR-Test
  • Einreise aus „Nicht-Risiko-Länder“
    • Bei Einreise per Flugzeug aus Ländern, die nicht zu den Risikogebieten zählen, ist ebenfalls ein negatives PCR-Testresultat vorzuweisen
    • Kontrollpunkt: Vor dem Einsteigen ins Flugzeug

Breitere Erfassung der Kontaktdaten

  • Bisher nur Kontaktdaten-Erfassung
    • Bisher werden einzig die Kontaktdaten von Personen aus Risikostaaten oder Risikogebieten bei ihrer Einreise in die Schweiz erfasst
  • Einreise aus „Nicht-Risiko“-Staaten
    • In Zukunft müssen auch Einreisende aus Staaten oder Gebieten ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko ihre Kontaktdaten angeben, falls sie per Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug einreisen
  • Elektronische Datenerfassung
    • Sämtliche Kontaktdaten werden neu mittels eines elektronischen Einreiseformulars erfasst
  • Schnellere Rückverfolgung / frühere Unterbrechung Infektionsketten
    • Durch die elektronische Datenerfassungen können Ansteckungen
      • einfacher und schneller zurückverfolgt sowie
      • Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden
  • Änderung COVID-19-Verordnungen
    • Die vom BR beschlossenen Quarantäne- und Einreiseregeln erfordern eine Anpassung der betreffenden Covid-19-Verordnungen
  • Inkrafttreten
    • 02.2021

Ordnungsbussen: Straftatbestände explizit aufgeführt

  • Neue Regelung
    • Ab 01.02.2021 werden Widerhandlungen gegen Massnahmen zur Bekämpfung der Epidemie explizit erwähnt
      • als Straftatbestände
      • als Sanktion mit Ordnungsbusse, zumindest teilweise
  • Bussenhöhe
    • Die Höhe der Busse beträgt je nach Delikt
      • zwischen CHF 50 und CHF 200
  • Straftatbestände
    • Mit einer Ordnungsbusse gebüsst werden kann:
      • Verletzung der Maskentragpflicht
        • im öffentlichen Verkehr
        • in den Bahnhöfen
        • an den Haltestellen
        • in und vor öffentlich zugänglichen Einrichtungen
      • Teilnahme an einer unzulässigen Veranstaltung
      • Durchführung einer verbotenen privaten Veranstaltung
  • Möglichkeit zur sofortigen Bestrafung
    • Die unmittelbare und rasche Bestrafung mit einer Ordnungsbusse soll folgendes gewährleisten:
      • die Einhaltung der Massnahmen in der Gesellschaft
      • die Entlastung der Strafverfolgungsbehörden

Bund übernimmt Kosten für Impfung in Apotheken

  • Kostenübernahme ab 01.02.2021
    • Die Kosten für Impfungen durch Apotheker werden vom Bund ab 01.02.2021
    • Es gelten dieselben Bedingungen wie für Impfungen in Impfzentren
  • Auswirkungen der Impfermächtigungen für Apotheken und Kostenübernahme-Zusage
    • Dieser Entscheid erlaubt es den Kantonen, die Apotheken in ihre Impforganisation zu integrieren

Prüfung von Atemschutzmasken

  • Nachträgliche Prüfung der Schutzmasken in Bundes- und Kantons-Beständen
    • Atemschutzmasken mit möglicherweise ungenügendem Sicherheitsnachweis in Lagerbeständen des Bundes
    • Atemschutzmasken der Kantone, sollen nachträglich geprüft werden können
  • Benutzungsverbot für ungenügende Atemschutzmasken
    • Erfüllen diese Atemschutzmasken die nachträgliche Prüfung nicht, dürfen diese nicht benutzt werden
  • Änderung der Verordnung 3
    • Der Bundesrat hat heute die COVID-19-Verordnung 3 entsprechend geändert

Nur langsame Abnahme der Fallzahlen

  • Leichte Entspannung der Epidemielage
    • Die epidemiologische Lage entspannt sich in der Schweiz nur langsam, insbesondere bei der Zahl der Neuansteckungen
  • Sachstand
    • Deutliche Abnahme der Hospitalisationen und Todesfälle
    • Unverändert hohe Belastungen auf den Intensivstationen
    • Verdoppelung der neuen Virusvarianten nach wie vor jede Woche
  • Prüfung der Entwicklung
    • Der BR verfolgt diese Entwicklung mit Sorge
  • Ziel
    • Rasche und deutliche Abnahme der Fallzahlen

Ausfallentschädigung für Kulturschaffende

  • Parlaments-Antrag
    • Der BR hat 27.01.2021entschieden, dem Parlament zu beantragen, dass den Kulturschaffenden rückwirkend per 01.11.2020 Ausfallentschädigungen auszubezahlen sind
  • Ziel
    • Es soll für die Kulturschaffenden eine Unterstützungslücke vermieden werden
  • Gesuchs-Einreichungen
    • Kulturschaffende können laut BR ihre Gesuche einreichen, sobald die gesetzlichen Grundlagen in den für die Umsetzung zuständigen Kantonen vorhanden sind.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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