Gemäss Mitteilung des Obergerichts und der Oberstaatsanwaltschaft wird auch nach den am 18.01.2021 in Kraft getretenen Corona-Massnahmen der Verhandlungs- und Einvernahme-Betrieb mit den bisherigen Einschränkungen und Schutzmassnahmen unverändert aufrechterhalten.
Oberste Priorität hätten für die Gerichte der Schutz der
- Verfahrensparteien
- Vertreter
- Dolmetscher
- Besucher
- Gerichtsmitarbeiter.
Zu den Einschränkungen und den konkreten Schutzmassnahmen bei Verhandlungen vor Obergericht und den Bezirksgerichten vgl.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam