Wie die LawMedia AG berichtet hatte, treten per 01.01.2021 mehrere Gesetzesänderungen im Verkehrsrecht in Kraft. Dieser Artikel soll im Rahmen eines Überblicks hierzu Klarheit schaffen.
Rechtsvorbeifahren auf der Autobahn
Das Rechtsvorbeifahren auf Schweizer Autobahnen war bisher nur erlaubt beim Fahren in parallelen Kolonnen. Per 01.01.2021 darf auch rechts vorbei gefahren werden, wenn sich nur auf einem Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat, wobei dies mit der nötigen Vorsicht erfolgen muss. Diese kann beim Vorbeifahren in hoher Geschwindigkeit verletzt sein. Bei der Beurteilung spielen die konkret vorliegenden Umstände, wie Verkehrssituation, Wetter, Verkehrsaufkommen, etc. eine signifikante Rolle.
Das rechts Überholen ist indes weiterhin nicht erlaubt. Weiterhin hat die bundesgerichtliche Rechtsprechung Gültigkeit, welche davon ausgeht, dass ein unerlaubtes rechts Überholen vorliegt, sobald ein Fahrer erst ausschwenkt, vorbeifährt und dann wieder einbiegt und dies in einem Zug erfolgt.
Ausserdem wird das Rechtsüberholen per 01.01.2021 in den Ordnungsbussenkatalog aufgenommen, was bedeutet, dass die Busse von in diesem Fall CHF 250.- direkt bezahlt werden kann und zwar ohne weitere Konsequenzen.
Reissverschluss
Der sogenannte Reissverschluss, welcher dann zum Zuge kommt, wenn zwei Spuren auf eine reduziert werden, ist per Jahresanfang im Gesetz verankert: Im genannten Fall ist es neu Pflicht, den vom Abbau des Fahrstreifens betroffenen Fahrzeugen das Einfädeln auf die verbleibende Spur zu ermöglichen. Ebenfalls steht auf Nichtbeachtung eine Ordnungsbusse. Im Fall des nichtbeachteten Reissverschuluss-Prinzips in der Höhe von CHF 100.-. Ziel hiervon ist die Beruhigung neuralgischer Punkte, wie zum Beispiel dem Nordring in Zürich.
Rettungsgasse
Um Fahrzeugen der Blaulichtorganisationen die Zufahrt zu Unfallstellen auf Autobahnen zu ermöglichen, ist es zwingend, dass sogenannte Rettungsgassen gebildet werden. Wenn Fahrzeuge auf Autobahnen und Autostrassen mit mindestens zwei Fahrstreifen in eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sie sich im Stillstand befinden, müssen sie sich so positionieren, dass Fahrzeuge von Schutz und Rettung in der Mitte passieren können. Wer sich dem widersetzt, dem droht eine Ordnungsbusse von CHF 100.-.
Massnahmen zugunsten des Langsamverkehrs
Radfahrern und Mofafahrern ist seit Januar 2021 gestattet, an Ampeln bei Rotlicht rechts abzubiegen, sofern die Erlaubnis entsprechend signalisiert ist. Ausserdem dürfen Kinder bis 12 Jahre mit dem Velo (Fahrrad) das Trottoir benützen – allerdings nur, wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist. Weiter können vor Lichtsignalen neu Bereiche für Radfahrer markiert werden, wenn kein Radstreifen vorhanden ist.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktion