LAWNEWS

Strafprozess / Strafverfahren

QR Code

Akteneinsicht: Keine separate Kostenrechnung

Datum:
15.02.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Strafprozess / Strafverfahren
Stichworte:
Akteneinsicht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

StPO 423

Die Kosten für die Akteneinsichtnahme durch die Parteien zählen zu den Auslagen der Strafbehörde.

Sie gelten als Teil der Verfahrenskosten.

Über ihre Tragung resp. Überwälzung wird im Endentscheid befunden. Sie dürfen daher nicht separat in Rechnung gestellt werden.

Quelle

Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt

Urteil BES.2020.78 vom 25.08.2020

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.