Im Rahmen der Aktienrechtsrevision hatte das Parlament flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften beschlossen.
Der Bundesrat (BR) hat nun an seiner Sitzung vom 17.02.2021 die Vernehmlassung für die entsprechenden Ausführungsbestimmungen eröffnet und hiefür Frist bis 24.05.2021 angesetzt.
Erinnerlich verabschiedete am 19.06.2020 das Parlament die Aktienrechtsrevision.
Die Vorlage enthielt u.a. neue Bestimmungen für flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften:
- Einführung eines neuen Rechtsinstituts „Kapitalband“
- Materielle Ausgestaltung der Bandbreite
- Der Verwaltungsrat (VR) soll ermächtigt werden können, das Kapital innerhalb einer im Voraus festgesetzten Bandbreite während einer Dauer von maximal 5 Jahren beliebig zu erhöhen oder herabzusetzen
- Technische Ausführungen
- Die dazu notwendigen technischen Ausführungen sollen in die Revision der Handelsregisterverordnung integriert werden
- Materielle Ausgestaltung der Bandbreite
- Kapital in Fremdwährungen
- Materielle Ausgestaltung des Fremdwährungskatalogs
- Im Rahmen der Revision beauftragte das Parlament den BR, einen Katalog der zulässigen Fremdwährungen für das Kapital auszuarbeiten
- Technische Ausführungen
- Die Ausgestaltung des Kapitals mit Fremdwährungen und weitere technische Anpassungen im Bereich von Gründung und Kapitalveränderung sollen in der Handelsregisterverordnung normiert werden.
- Materielle Ausgestaltung des Fremdwährungskatalogs
Die bundesrätliche Vernehmlassung dauert bis 24.05.2021.
Weiterführende Informationen:
- Aktienrechtsrevision und Konzernverantwortungsinitiative
- Aktienrechtsrevision: Keine erleichterte Gründung
- 16.077 GESCHÄFT DES BUNDESRATES OR. Aktienrecht | parlament.ch
- Aktienrechtsrevision: Ständerat refüsiert Vorlage an seine Kommission für Rechtsfragen (RK-SR)
- Aktienrechtsrevision: Kommt die Loyalitätsaktie oder kommt sie nicht?
- Aktiengesellschaft – Bundesrat will Modernisierung Aktienrecht
- Aktiengesellschaft
Quelle
LawMedia Redaktionsteam