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Bau- und Planungsrecht

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Geoinformationsverordnung (GeoIV): Inkrafttreten der Nutzungsänderungen am 01.03.2021

Datum:
23.02.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bau- und Planungsrecht
Stichworte:
Raumplanungsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bildquelle: Screenshot aus: map.geo.admin.ch
Die Verordnung über Geoinformationen (Geoinformationsverordnung, GeoIV), (SR 510.620), vom 05.10.2007, wurde am 03.04.2020 geändert.

Mit den am 01.03.2021 in Kraft tretenden Bestimmungen soll die Nutzung der Geoinformationen gefördert werden:

  • Geobasisdaten des Bundes­ sollen als sog. „offene Verwaltungsdaten“ inskünftig jedermann frei und kostenlos zur Verfügung stehen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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