Bildquelle: Screenshot aus: map.geo.admin.ch
Die Verordnung über Geoinformationen (Geoinformationsverordnung, GeoIV), (SR 510.620), vom 05.10.2007, wurde am 03.04.2020 geändert.
Mit den am 01.03.2021 in Kraft tretenden Bestimmungen soll die Nutzung der Geoinformationen gefördert werden:
- Geobasisdaten des Bundes sollen als sog. „offene Verwaltungsdaten“ inskünftig jedermann frei und kostenlos zur Verfügung stehen.
Dokumente
Weiterführende Informationen
- Bundesrat will noch breitere Nutzung der Geoinformationen | admin.ch
- BG vom 5. Oktober 2007 über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG)
Quelle
LawMedia Redaktionsteam