Vernehmlassung des Gesetzesentwurfs bis 17.05.2021
- Der Bundesrat (BR) hat am 03.02.2021 entschieden, ein Gesetz für Pilotprojekte zu Mobility-Pricing in die Vernehmlassung zu geben.
- Mit der gesetzlichen Grundlage sollen solche Projekte rechtlich ermöglicht und finanziell unterstützt werden können.
- Verantwortlich für die Mobility-Pricing-Projekte sind je nach Ausgestaltung die Kantone und Gemeinden oder gar interessierte Organisationen.
- Verschiedene Regionen haben dem Bund signalisiert, Mobility-Pricing im Rahmen eines Pilotprojekts erproben zu wollen.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 17.05.2021.
„Reges Interesse an Pilotprojekten
Der Bund hat im Februar 2020 Kantone und Städte kontaktiert, um das konkrete Interesse an einem Pilotprojekt auszuloten. Darauf wurden beim Bund mehrere Ideen oder Projektskizzen eingereicht. Gemeldet haben sich die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Genf, Jura, Thurgau (Frauenfeld), Wallis und Zug sowie die Städte Bern, Biel/Bienne, Delémont und Zürich. Die interessierten Kantone, Städte und Gemeinden wurden im Herbst 2020 sodann gebeten, ihre Projektskizzen und Ideen im Hinblick auf eine allfällige weitere Vertiefung im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu präzisieren.“
Quelle: Mediendienst Bundesamt für Strassen ASTRA
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LawMedia Redaktionsteam