Der Bundesrat (BGer) und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) haben am 12.03.2021 mitgeteilt, dass die schweizerischen und die kantonalen Maturitätsprüfungen sowie die Lehrabschlussprüfungen 2021 trotz Pandemie wenn immer möglich regulär durchgeführt würden.
Für den Fall, dass die epidemiologische Lage die ordentliche Durchführung trotz Einhaltung der Schutzkonzepte landesweit oder regional nicht zulasse, habe der Bundesrat am 12.03.2021 vorsorglich die nötigen Ausnahmeregelungen erlassen.
Der Bund hat dazu erforderliche Vorgehen frühzeitig mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK und weiteren Partnern koordiniert.
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LawMedia Redaktionsteam