LAWNEWS

Bau- und Planungsrecht

QR Code

Zweitwohnungen: Rückgang der Zweitwohnungsgemeinden von 371 auf 342

Datum:
31.03.2021
Rechtsgebiet:
Bau- und Planungsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemeindefusionen führen meist nicht zu tieferem Zweitwohnungsanteil

Gemäss Medienmitteilung des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 30.03.2021 ist die Anzahl der „Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent“ von 371 auf 342 zurückgegangen.

Der Rückgang ist nur zum Teil auf Fusionen solcher Gemeinden zurückzuführen, liegt der Zweitwohnungsanteil auch nach der Fusion meist über 20 Prozent.

Einleitung

Seit 2013 dürfen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden.

Jährliche Ermittlung des Zweitwohnungsanteils

Das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) verpflichtet alle Gemeinden dazu, jährlich die Zweitwohnungsanteile zu ermitteln. Dies geschieht über die Erstellung eines sog. „Wohnungsinventars“ (Erläuterung siehe Box unten).

Veröffentlichung der Wohnungsinventare

Das ARE veröffentlicht jeweilen Ende März die Wohnungsinventare. Aufgrund der Art, wie die Wohnungen genutzt werden, berechnet das ARE den Zweitwohnungsanteil der Gemeinden (siehe Hinweisbox).

Gemeindefusionen

Aufgrund von Fusionen ist die Zahl der Gemeinden der Schweiz 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 30 auf 2172 gesunken.

Dabei fusionierten auch einige Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent:

  • Wegfall von 9 Zweitwohnungsgemeinden
  • Aus 11 Zweitwohnungsgemeinden durch Fusionen deren 3
  • Bei den meisten Fusionen solcher Gemeinden sank indes der Zweitwohnungsanteil nach der Fusion nicht unter 20 Prozent
    • zB Gemeindefusion von Verzasca (aus 5 Zweitwohnungsgemeinden wurde nur noch eine Zweitwohnungsgemeinde)
    • Weitere Beispiele:
      • Muntogna da Schons
      • Val de Bagnes
  • Nur die frühere Zweitwohnungsgemeinde Bauen (UR) weist nach der Fusion mit Seedorf neu einen Zweitwohnungsanteil von unter 20 Prozent auf.

Stellungnahmerecht der Zweitwohnungsgemeinden

Jene Gemeinden, deren Zweitwohnungsanteil neu über oder unter 20 Prozent liegt, können innerhalb von 30 Tagen Stellung nehmen und in Absprache mit dem ARE ihr Wohnungsinventar präzisieren.

Das ARE prüft dann, ob das ZWG in diesen Gemeinden zur Anwendung gelangt.

Veränderungs-Tabelle

 

Hinweis


„Das Wohnungsinventar
Die Gemeinden erstellen ein Wohnungsinventar, indem sie die Wohnnutzungen im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) erfassen. In Kombination mit dem Einwohnerregister lassen sich auf diese Weise Erstwohnungen zuverlässig ermitteln. Die Gemeinden weisen auf freiwilliger Basis auch Wohnungen aus, die Erstwohnungen gleichgestellt sind. Dazu gehören etwa Dienstwohnungen oder Wohnungen zu Erwerbs- und Ausbildungszwecken. Mit diesen Angaben zur Nutzung von Wohnungen lässt sich der Anteil der Erst – und Zweitwohnungen berechnen. Da allerdings nicht alle Gemeinden die den Erstwohnungen gleichgestellten Wohnungen erfassen, sind die Wohnungsinventare nur beschränkt miteinander vergleichbar.“

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.