Ein Tunesier, der wegen verschiedenen Verbrechen für die Dauer von 20 Jahren des Landes verwiesen worden war, weigerte sich, den für die Rückreise nach Tunesien nötigen Covid-19-PCR-Test durchzuführen.
Der Einwand des Tunesiers:
- Es würden die gesetzlichen Grundlagen fehlen.
- Aufgrund der Landesverweisung sei er nur verpflichtet, Ausweispapiere zu beschaffen oder bei der Beschaffung durch die Behörden mitzuwirken.
Seine Vorbringen überzeugten das Bundesgericht nicht; es erwog:
- Die Bestimmung lasse sich nur so verstehen, dass die Mitwirkungspflicht alle Vorkehrungen umfasse, die der Heimatstaat für die Einreise voraussetze.
Das Bundesgericht gab daher der Basler Justiz, die den Mann im Hinblick auf eine Ausschaffung in Durchsetzungshaft versetzt hatte, Recht.
Urteil des Bundesgerichts vom 10.02.2021 (2C_35/2021)
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