Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 21.04.2021 seine Strategie für die kommenden Monate konkretisiert:
- Definition des „Drei-Phasen-Modells“
- bis alle erwachsenen impfwilligen Personen geimpft sind und
- die Massnahmen zum Schutz gegen Covid-19 weitgehend aufgehoben werden können.
- Dauer der einzelnen Phasen
- Abhängigkeit von
- Impfbereitschaft der jeweiligen Bevölkerungsgruppen
- Verlauf der Impfkampagne.
- Abhängigkeit von
- Konsultation der Kantone
- Der BR hatte das „Drei-Phasen-Modell“ bei den Kantonen in Konsultation gegeben.
- Prognose
- Aufgrund der weitreichenden Öffnungen per 19.04.2021 und der fragilen epidemiologischen Lage werden vor dem 26.04.2021 kaum weitere Öffnungsschritte möglich sein.
Die Strategieüberlegungen des BR:
- Je mehr Menschen geimpft seien, desto weniger seien Schliessungen und Kapazitätsbeschränkungen notwendig, um eine Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden (Hospitalisierungen, Belegung der Intensivstationen).
- Anhand eines „Drei-Phasen-Modells“ zeigte der BR den strategischen Weg auf, bis alle erwachsenen impfwilligen Personen geimpft seien und die Massnahmen zum Schutz vor Covid-19 weitgehend aufgehoben werden könnten (vgl. Faktenblatt; siehe Link unten)
„Schutzphase: Impfen der besonders gefährdeten Personen
Die Schutzphase dauert so lange an, bis alle impfwilligen besonders gefährdeten Personen vollständig, das heisst mit zwei Dosen, geimpft sind. Sofern die Impfbereitschaft in dieser Gruppe bei 75 Prozent liegt, geht der Bundesrat davon aus, dass diese Phase Ende Mai 2021 beendet sein wird. Aufgrund des Schutzbedürfnisses der noch nicht geimpften Risikopersonen, der Öffnungen per 19. April 2021 und der ohnehin fragilen epidemiologischen Lage werden vor dem 26. Mai 2021 kaum weitere Öffnungsschritte möglich sein. Der Bundesrat wird am 12. Mai 2021 eine Auslegeordnung vornehmen und allenfalls ein Öffnungspaket in die Konsultation senden.
Bis dahin müssen die aktuell bestehenden Schutzmassnahmen beibehalten werden, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen und in der Folge einen Anstieg der Hospitalisierungen und Todesfälle zu vermeiden. Der Bundesrat hat zur Beurteilung der epidemiologischen Lage Richtwerte für allfällige Verschärfungen definiert. Werden einzelne oder mehrere dieser Richtwerte überschritten, wird der Bundesrat erneute Massnahmenverschärfungen prüfen und gegebenenfalls ergreifen.
Stabilisierungsphase: Zugang zur Impfung für die gesamte erwachsene Bevölkerung
Während der Stabilisierungs-Phase sind noch nicht alle Personen geimpft, die sich schützen möchten. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass gerade bei einer starken Zunahme an verabreichten Impfungen nochmals mit einer Beschleunigung der epidemischen Entwicklung gerechnet werden muss, weil die Akzeptanz der Schutzmassnahmen laufend abnimmt. Deshalb hat der Bundesrat auch für diese Phase Richtwerte für allfällige Verschärfungen definiert. Dabei dürfen die Fallzahlen höher sein als in der Schutzphase; die Richtwerte für den Re-Wert, die IPS-Auslastung und die Hospitalisierung sind jedoch unverändert.
In der Stabilisierungsphase stehen grosse Impfstoffmengen zur Verfügung. Während dieser Phase erhält die gesamte erwachsene Bevölkerung Zugang zur Impfung. Bei einer Impfbereitschaft der Bevölkerung von 60 Prozent (Schätzungen aufgrund von Umfragen) ist davon auszugehen, dass alle impfwilligen Erwachsenen bis Ende Juni mindestens eine erste Impfung erhalten haben. Der Abschluss dieser Phase hängt von der Impfbereitschaft der Bevölkerung ab. Es kann angenommen werden, dass die vollständige Impfung (2 Dosen) der erwachsenen Bevölkerung bis Ende Juli 2021 abgeschlossen ist. Voraussetzung ist, dass es bei den Impfstoffproduzenten zu keinen weiteren Lieferproblemen kommt und die Verimpfung planmässig voranschreitet.
Wenn die Fallzahlen, die Hospitalisierungen und die Belegung der Intensivstationen stabil sind, sind in dieser Phase weitere Öffnungsschritte vorgesehen, der erste allenfalls am 26. Mai 2021. Möglich sind etwa der Präsenzunterricht an den Hochschulen und das Ersetzen der Home-Office-Pflicht durch eine Empfehlung. Voraussetzung ist, dass in den Bildungseinrichtungen und den Betrieben Testkonzepte vorliegen, die ein regelmässiges Testen erlauben. Möglich sind zudem weitere Lockerungen im Sport- und Freizeitbereich, im Detailhandel und – sofern es die epidemiologische Lage erlaubt – auch die Wiedereröffnung der Innenbereiche der Restaurants.
Weitere mögliche Öffnungen in Schritten in der Stabilisierungs-Phase betreffen Orte mit hohem Übertragungsrisiko wie Grossveranstaltungen, Bars oder Diskotheken. Hat die Durchimpfungsrate rund 40 bis 50 Prozent erreicht, soll ein selektiver Zugang für Geimpfte, Getestete und Genesene eingeführt werden. Zum Nachweis wird derzeit ein einheitliches, fälschungssicheres und leicht überprüfbares Zertifikat entwickelt (Covid-Zertifikat).
Normalisierungsphase: Aufhebung der Massnahmen
Sind alle impfwilligen erwachsenen Personen vollständig geimpft, beginnt die Normalisierungsphase. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dann keine starken gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen mehr zu rechtfertigen sind. Die verbleibenden Massnahmen (Zugangs- und Kapazitätsbeschränkungen) sollen schrittweise aufgehoben werden. An dieser Strategie soll auch dann festgehalten werden, wenn die Impfbereitschaft der Bevölkerung entgegen der Erwartungen tief bleibt.
Auch nach der Impfung aller impfbereiten Personen wird aber das Virus weiter zirkulieren. Es ist davon auszugehen, dass sich langfristig nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen anstecken werden. Je grösser der Anteil dieser Personen ist, desto wahrscheinlicher dürften mögliche Ausbrüche sein, und desto höher wird auch die Zahl der schweren Krankheitsverläufe und Todesfälle ausfallen. Mit der kostenlosen Impfung steht eine hoch wirksame Möglichkeit zur Verfügung, sich individuell vor einer Ansteckung und einer Erkrankung zu schützen. Diese Tatsache wird der Bundesrat bei seinen zukünftigen Entscheiden berücksichtigen und gleichzeitig den persönlichen Impfentscheid jeder und jedes einzelnen respektieren. Um eine erneute Krankheitswelle und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, ist es aber von grösster Bedeutung, dass sich möglichst viele Menschen in der Schweiz impfen lassen.
Sollte sich das epidemischen Geschehens trotz allem verschärfen und eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen, behält sich der Bundesrat vor, bestimmte Massnahmen wie Maskentragpflicht, Schutzkonzepte, Abstandregeln oder Kapazitätsbeschränkungen für eine gewisse Zeit beizubehalten oder erneut einzuführen. Diese sollen jedoch nur noch für die Personen vorgesehen werden, die kein Covid-Zertifikat vorweisen können.“
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam