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Covid-19: WEKO interveniert bei Selbsttest

Datum:
06.04.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus (COVID-19), WEKO
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss Medienmitteilung vom 01.04.2021 soll das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) auf eine mögliche Absprache über Preise von Covid-19-Selbsttests aufmerksam gemacht worden sein.

Es habe ein Verfahren gegen drei Vertriebshändler eröffnet.

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission sei darüber informiert worden, dass mehrere Vertriebshändler einen Konkurrenten unter Druck gesetzt hätten, die Preise der Covid-19-Selbsttests folgender Marken auf das gleiche Niveau zu erhöhen:

  • Joinstar
  • Hotgen
  • Lysun

Das Sekretariat habe unverzüglich reagiert und eine Vorabklärung gegen das Unternehmen Techcompany GmbH sowie zwei weitere Unternehmen eröffnet, welche diese Produkte an Apotheken und Labore vertreiben würden.

Die Vorabklärung ziele darauf ab, den Stand der Dinge abzuklären und das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit zu bestimmen.

Diese Vorabklärung richte sich nicht gegen das Unternehmen ARISTOS International GmbH, welches dem WEKO-Sekretariat den Vorfall gemeldet habe.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) habe kürzlich bekanntgegeben, dass die Selbsttests ab 07.04.2021 der Schweizer Bevölkerung kostenlos zur Verfügung gestellt würden.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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