Der Bundesrat (BR) hat am 28.04.2021 hinsichtlich der Teilrevision des Entsendegesetzes (EntsG) verabschiedet:
- die Botschaft sowie
- den Gesetzesentwurf.
Die Revision sieht vor, dass die Entsendebetriebe aus EU-Mitgliedstaaten zukünftig zur Einhaltung von kantonalen Mindestlöhnen verpflichtet werden können.
Grundlagen
- Die Revision setzt die Motion Abate 18.3473 um, welche aufgrund der Einführung von kantonalen Mindestlohngesetzen eingereicht wurde
- Die Motion verlangte vom BR, dass die kantonalen Mindestlöhne auch von Entsendebetrieben aus der EU garantiert werden müssten
- Mit der nun geplanten Umsetzung gilt diese Regelung aber nur dann, wenn
- das kantonale Gesetz den Mindestlohn auch für diejenigen Arbeitnehmer zur Anwendung bringt, die ihren gewöhnlichen Arbeitsort ausserhalb des entsprechenden Kantons haben
- Die Vorlage sieht weiter vor, dass die Kantone
- die Einhaltung der kantonalen Mindestlohnbestimmungen kontrollieren und
- den Vollzug gemäss ihren kantonalen Bestimmungen durchführen können.
Umsetzung
Mit der vorgeschlagenen Umsetzung wird verfolgt:
- Verfassungsrechtliche Kompetenzordnung von Kanton und Bund
- Gewährleistung der Einhaltung des Nichtdiskriminierungsgebots, welches im Freizügigkeitsabkommen mit der EU verankert ist:
- Gleichbehandlung aller Arbeitgeber und deren Arbeitnehmer, die in einem Kanton mit einem Mindestlohngesetz arbeiten.
Explizite Regelung der Kürzung von Bundessubventionen
Mit der Revision wird eine explizite Grundlage geschaffen, für:
- die Ermächtigung des Bundes zu einer Kürzung oder Rückforderung der Bundessubventionen, wenn die Vollzugsorgane die entsende- oder schwarzarbeitsrechtlichen Aufgaben nicht oder mangelhaft erfüllen
- neue Bestimmungen
- des Entsendegesetzes und
- des Gesetzes gegen die Schwarzarbeit
- eine Plattform der Vollzugsorgane (Sozialpartner und Kantone) zur elektronischen Übermittlung von Unterlagen und Informationen für den Vollzug des Entsendegesetzes zur Verfügung zu stellen
- die Aufbewahrung und Wartung der notwendigen Daten der Plattform.
Dokumente
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam