Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 28.04.2021 die Vernehmlassungsergebnisse zu einer Änderung der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG) zur Kenntnis genommen und die revidierte Gebührenverordnung gutgeheissen.
Die revidierten Gebührenbestimmungen wurden vom BR auf den 01.01.2022 in Kraft gesetzt.
Revisionsgegenstand
Mit der Revision werden verschiedene Anpassungen der Gebührenverordnung vorgenommen:
- Betreibungsgebühr von CHF 8, wenn der Schuldner aufgefordert wird, eine Betreibungsurkunde persönlich auf dem Amt entgegenzunehmen
- Kostenlosigkeit der Protokollierung des Betreibungsrückzugsdurch das zuständige Betreibungsamt
- Erhöhung der maximalen Gerichtskosten in den SchKG-Summarverfahren, damit die Gerichte ihrem Aufwand im Einzelfall besser Rechnung tragen können.
Aussetzung eines Gebührenvorhabens
Auf die im Vorentwurf vorgesehene Erhebung einer Gebühr von CHF 5 für nicht in elektronischer Form eingereichte Betreibungsbegehren verzichtet der BR einstweilen:
- Der BR will mit einer Anpassung der Gebührenverordnung zuwarten, bis im Rahmen des Projekts Justitia 4.0, mit welchem der elektronische Rechtsverkehr in Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahren flächendeckend eingeführt werden soll, eine allgemeine Regelung ausgearbeitet und umgesetzt werden kann.
Arbeiten zur Überprüfung des Kostendeckungsgrades sind im Gang
- Das vom Nationalrat überwiesene Postulat 18.3080 «Zu hohe Gebühren bei Schuldbetreibung und Konkurs»beauftragt den BR, die SchKG-Gebühren zu untersuchen und zu prüfen, ob befolgt werden:
- die Prinzipien der Kostendeckung und
- der Prinzipien der Äquivalenz
- Die Arbeiten sind im Gang und erfolgen unabhängig von der nun beschlossenen Gebührenverordnungs-Anpassung
- Der BR plant, den Postulatsbericht im Laufe dieses Jahres zu verabschieden.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam