Neu: Berücksichtigung der Pendlerkomponente
Grundsätzliches
Bei privat genutzten Geschäftsfahrzeugen kommt aufgrund der neuen steuerlichen Arbeitswegordnung nebst der bisherigen Besteuerung des Privatanteils als Einkommen noch die Verrechnung des Arbeitsweges als weitere Einkommenskomponente hinzu:
- Besteuerung des Privatanteils als Einkommen
- 9,6 % des Fahrzeugneuwertes (Ausnahmen vorbehalten)
- Pendlerkomponente als Einkommen
- CHF 0.70 / km (Ausnahmen vorbehalten; siehe unten)
Aussendienstmitarbeiter
- Nichtberücksichtigung Aussendiensttage
- Bei Aussendienstmitarbeitern werden deren Aussendiensttage für die Berechnung des geldwerten Vorteils nicht mitgerechnet
- Lohnausweis
- Der Arbeitgeber hat ab 2016 im Lohnausweis zu bescheinigen:
- Einkommenskomponenten (Aufrechnung Privatanteil und Pendlerkomponente)
- Anteil der Aussendiensttage.
- Der Arbeitgeber hat ab 2016 im Lohnausweis zu bescheinigen:
Wegkosten zur Aus- oder Weiterbildung
Zusätzliche Wegkosten zu Aus- oder Weiterbildung unterstehen nicht der Fahrkostenbeschränkung. Hingegen fallen sie unter die Beschränkung der Aus- und Weiterbildungskosten von CHF 12‘000 p.a. und sind so gedeckelt.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam