LAWNEWS

Steuern Privatpersonen / Unternehmenssteuern

QR Code

Handänderungssteuer: Keine wirtschaftliche Handänderung bei Crowdfunding-Projekt

Datum:
07.04.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Steuern Privatpersonen, Unternehmenssteuern
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Immobilienerwerb durch eine Gesellschaft, welche das Grundstück nur zum Zwecke erwirbt, um privaten Investoren mittels „Crowdfunding“ das Grundstück als Miteigentümer mit entsprechenden Miteigentumsanteilen zu ermöglichen, bildet keine wirtschaftliche Handänderung, welche handänderungssteuerpflichtig ist.

Quelle

Steuerrekurskommission des Kantons Thurgau
vom 15.07.2019
STRE.2018.158

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.