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Hustenmittel mit psychoaktiven Substanzen: Von Swissmedic zu Recht als rezeptpflichtig eingestuft

Datum:
28.04.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Abgabe nur an Medizinalpersonen und wegen Missbrauchspotenzials nicht an Drogerien

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) stützt in zwei Pilot-Urteilen den Entscheid von Swissmedic, zwei bestimmte Hustenmittel als rezeptpflichtig zu qualifizieren. 

Die Wirkstoffe dieser Hustenmittel gehören zu den psychoaktiven Substanzen und dürfen gemäss revidiertem Heilmittelrecht nur durch Ärzte und Apotheker abgegeben werden.

Damit gelten sie als rezeptpflichtig.

Die Wissenschaft veröffentlichte bereits zahl- und umfangreiche Beiträge zu den Wirkstoffen.

Im einen Fall galt es als belegt, dass eine Überdosierung zu Halluzination oder zum Verlust von motorischen Fähigkeiten führen könne und daher die Gesundheit gefährde.

Im andern Fall könne der Wirkstoff Codein (im Körper unter Umständen umgewandelt in Morphin) in Überdosierung zu Euphorie und Atemstillstand führen.

Diversen Medienberichten sei zu entnehmen, dass beide Hustenmittel, teilweise in Kombination mit anderen Stoffen (Mischkonsum), als Rauschmittel eingesetzt würden. 

Die Urteile können – gemäss BVGer – beim Bundesgericht angefochten werden.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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