Damit die Landesverweisung eines verurteilten Straftäters im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben werden könne, muss laut Bundesgericht (BGer) kein schweres oder besonders schweres Delikt vorliegen.
Entscheidend sei nicht das Strafmass, sondern:
- in erster Linie Art und Häufigkeit der Straftaten
- die konkreten Tatumstände
- das übrige Verhalten der Person.
Das BGer wies die Beschwerde eines Straftäters gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau daher ab.
Urteil des Bundesgerichts vom 10.03.2021 (6B_1178/2019)
Medienmitteilung vom 15.04.2021, 12.00 Uhr
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LawMedia Redaktionsteam