Einem 74-jährigen Mann, welcher wegen Sexualdelikten mit Kindern verurteilt worden war, wurde die bedingte Entlassung aus der Verwahrung durch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich zu Recht verwehrt.
Dies entschied das Bundesgericht und wies seine Beschwerde gegen das erwähnte Urteil in diesem Punkt ab.
Das Alter des Verurteilten vermöge angesichts des von ihm ausgehenden hohen Risiko-Potentials die bedingte Entlassung nicht zu rechtfertigen.
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LawMedia Redaktionsteam