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Coronavirus: BR konkretisiert Einsatz des Covid-Zertifikats

Datum:
20.05.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19, Impfung, Zertifikat
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hat am 19.05.2021 den Einsatz eines Zertifikats diskutiert und die Stossrichtung für die Konsultation der Kantone, der Sozialpartner und der Parlamentskommissionen festgelegt:

  • Alle Menschen in der Schweiz sollen Zugang sollen zum Covid-Zertifikat haben
  • Mit dem Zertifikats-Nachweis für geimpfte, genesene und negativ getestete Personen sollen ermöglicht werden:
    • Zugang auch zu Grossveranstaltungen
    • Öffnung von Orten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko wie Diskotheken und Clubs
    • Internationale Reisen

Nicht zum Einsatz kommen soll das Zertifikat an alltäglichen Orten, wie

  • im öffentlichen Verkehr
  • an Schulen
  • in Läden
  • am Arbeitsplatz.

Ein Zertifikats-Einsatz ist nicht vorgesehen, soll aber möglich sein für

  • Restaurants
  • Kinos
  • Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen.

Im Einzelnen:

  • Freiheits-Einschränkungen
    • Bekanntlich schränken die Massnahmen gegen die Coronavirus-Ausbreitung die Freiheiten jedes Einzelnen zum Teil stark ein
  • Covid-Zertifikat
    • Das Covid-Zertifikat soll den Menschen ermöglichen, in einer Übergangsphase bestimmte Aktivitäten wiederaufzunehmen
    • Mit dem Zertifikat kann jede Person ihren Zustand nachweisen:
      • Virusimmunität
          • geimpft oder
          • genesen
    • sehr kleine Wahrscheinlichkeit einer Ansteckungsgefahr
  • zeitnah getestet
    • Wer sich nicht impfen lassen kann oder will, hat also auch mit einem Coronatest die Möglichkeit ein Zertifikat zu erhalten
  • Selbsttests berechtigen nicht zum Covid-Zertifikat
    • Selbsttests genügen nicht, um ein Zertifikat zu erhalten (zu geringe Genauigkeit)
  • Kinder und Jugendliche
    • Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre soll ein genereller Zugang ohne Covid-Zertifikat gewährt werden.

Hinweise des Bundesrats

„Der Bundesrat will das Zertifikat nur so lange wie nötig einsetzen. Ziel ist die Vorgaben für die Schutzkonzepte gemäss dem Drei-Phasen-Modell schrittweise zu reduzieren und dann aufzuheben. Für die Anwendung des Zertifikats unterscheidet der Bundesrat drei Bereiche.

Grüner Bereich: Wo das Zertifikat ausgeschlossen ist

Der erste, grüne Bereich umfasst Orte des alltäglichen Lebens und Kontakte mit Behörden. Hier ist das Zertifikat explizit ausgeschlossen, weil es sich um staatliche Aufgaben oder elementare Freiheits- und Grundrechte handelt. Beispiele sind private und religiöse Veranstaltungen, der öffentliche Verkehr, Läden, der Arbeitsplatz oder Schulen.

Oranger Bereich: Wo das Zertifikat Schliessungen verhindert oder freiwillig ist

Der zweite, orange Bereich umfasst Orte, die nicht ganz alltäglich sind, aber von sehr vielen Menschen aufgesucht werden. Beispiele sind Bars und Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetriebe, Sport- und Kulturvereine oder der Besuch von Spitälern und Heimen. Hier ist der Einsatz des Zertifikats nicht vorgesehen. Sollte sich allerdings die epidemiologische Lage verschlechtern und eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen, dann sollen Schliessungen verhindert werden, indem der Zugang auf Personen mit einem Covid-Zertifikat beschränkt wird. Im Moment besteht begründete Hoffnung, dass dies dank der fortschreitenden Impfung nicht notwendig sein wird.

In diesem Bereich, in dem es um Rechtsbeziehungen unter Privatpersonen geht, soll zudem das Zertifikat auf freiwilliger Basis eingesetzt werden können, bis die Vorgaben für die Schutzkonzepte aufgehoben werden. So sollen zum Beispiel ein Restaurant, ein Kino oder ein Fitnesscenter den Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränken und dadurch auf Schutzkonzepte, Kapazitätsbeschränkungen oder Vorgaben wie die Maskenpflicht verzichten können.

Roter Bereich: Wo das Zertifikat Öffnungen ermöglicht

Der dritte, rote Bereich umfasst den internationalen Personenverkehr und Orte, die aus epidemiologischer Sicht heikel sind, wie Grossveranstaltungen oder Diskotheken. Es ist davon auszugehen, dass viele Staaten ein Covid-Zertifikat bei der Einreise verlangen werden. Für Grossveranstaltungen sowie Clubs und Diskotheken ist der Einsatz des Zertifikats in der Öffnungsstrategie des Bundesrats vorgesehen. Auch hier soll der Einsatz zeitlich beschränkt bleiben. Bei Grossveranstaltungen sieht der Bundesrat eine Öffnung mit einer schrittweisen Erhöhung der maximalen Anzahl Personen vor.

Umsetzung des Zertifikats

Der Bundesrat hat heute den Einsatz des Zertifikats konkretisiert. Die genaue Umsetzung mit den entsprechenden Verordnungsanpassungen soll am 11. Juni 2021 in Konsultation geschickt werden. Der Entscheid ist für den 18. Juni 2021 vorgesehen. Die ersten Zertifikate sollen ab dem 7. Juni 2021 schrittweise ausgestellt werden und spätestens Ende Juni, wenn erste Massnahmen an die Nutzung des Zertifikats geknüpft werden, der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) ist daran, das Zertifikat EU-kompatibel, sicher und möglichst einfach umzusetzen. Die Arbeiten schreiten planmässig voran. Der Quellcode wird offengelegt. Mit dem Zertifikat setzt der Bundesrat einen Auftrag des Parlamentes um, das in der Frühjahrssession 2021 eine neue Bestimmung in das Covid-19-Gesetz aufgenommen hat (Art. 6a).“

Quelle: Medienmitteilung des BAG vom 19.05.2021

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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