Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 26.05.2021 über die Auswirkungen der Öffnungsschritte auf die Wirtschaft diskutiert:
- Mit der schrittweisen Rückkehr in die Normalität sollen in sämtlichen Wirtschaftsbereichen auch die ordentlichen und bewährten Wirtschaftspolitik-Instrumente wieder zur Anwendung kommen.
- Der BR sieht hiefür eine Transitionsstrategie mit drei Stossrichtungen vor:
- 1. Normalisierung
- 2. Begleitung des Strukturwandels
- 3. Revitalisierung.
Der BR will gleichzeitig mit zwei punktuellen Anpassungen der Härtefallverordnung sicherstellen, dass die Kantone besonders betroffene Unternehmen in dieser Übergangsphase angemessen unterstützen können.
Dieses sog. 3-Phasen-Modell zielt auf Folgendes:
- Pfeiler – Normalisierung:
- Der BR will schrittweise aus den a.o. Stabilisierungsmassnahmen aussteigen.
- Die Stabilisierungsmassnahmen sollen nicht abrupt eingestellt werden.
- Corona-Erwerbsausfallentschädigungen bleiben bis Ende 2021 zur Verfügung.
- Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) bleiben über 2021 hinaus erhalten.
- Möglichkeit zur Absicherung von Veranstaltungen mit dem entsprechenden Schutzschirm bis Ende April 2022.
- Diese Normalisierung setzt voraus, dass die Strategie des BR, welche das Risiko erneuter einschränkender Eindämmungsmassnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 konsequent um- bzw. vorgesetzt wird
- Impfen
- Testen
- Contacttracing
- Beschaffung Arzneimittel.
- Pfeiler – Begleitung des Strukturwandels:
- Der Bund verfügt – wie in normalen Zeiten – über ein umfassendes Instrumentarium, welches Menschen und Unternehmen im Strukturwandel unterstützt:
- Arbeitslosenversicherung
- Innovationsförderung
- Tourismuspolitik
- Regionalpolitik.
- Die bestehenden Instrumente sollen überprüft und bei Bedarf verstärkt werden zB durch:
- «Impulsprogramm Innovationskraft Schweiz»
- geplantes «Recovery Programm» für den Tourismus.
- Pfeiler – Revitalisierung:
- Der BR und das Parlament haben als flankierende Massnahmen beschlossen oder geplant:
- Stärkung der Schweizer Wirtschaft durch die Rahmenbedingungen
- Verbesserung der Wachstumsaussichten.
- Zu diesen Massnahmen zählen:
- die Strategie Digitale Schweiz
- das CO2-Gesetz (Klimafonds)
- Investitionen aus den Verkehrsfonds (Bahninfrastrukturfonds (BIF)
- Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF))
- Netzzuschlagsfonds
- Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital
- Abschaffung der Industriezölle
- Senkung von Regulierungskosten.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam