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Coronavirus: Vierter Öffnungsschritt grösser als geplant, ab MO 31.05.2021

Datum:
26.05.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Coronavirus, Coronavirus (COVID-19), COVID-19
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

An seiner heutigen Sitzung (26.05.2021) hat der Bundesrat (BR) entschieden, dass ein weiterer Öffnungsschritt am MO 31.05.2021 erfolgen soll.

Dabei geht der BR offenbar weiter als in der Konsultation vorgeschlagen, insbesondere bei

  • den Veranstaltungen
  • den privaten Treffen
  • den Restaurants.

Damit reagiert er auf die verbesserte epidemiologische Lage und die Resultate der Konsultation.

Zudem sollen neu nicht nur Genesene, sondern auch Geimpfte von der Quarantäne ausgenommen werden.

Der BR hat auch entschieden,

  • wann und mit welchen Vorgaben Grossveranstaltungen wieder stattfinden können und
  • wie sie entschädigt werden, wenn sie aus epidemiologischen Gründen abgesagt werden müssen.

Im Einzelnen:

  • Ausgangslage
    • Die epidemiologische Lage entspanne sich laut BR weiter.
    • Die Fallzahlen seien am Sinken.
    • Bis Ende Monat hätten die meisten Kantone die Impfung der besonders gefährdeten Personen abgeschlossen.
    • Damit sei die Schutzphase, die erste Phase in der Ausstiegsstrategie des BR, abgeschlossen.
    • Es beginne die zweite Phase, die Stabilisierungsphase, in der die gesamte erwachsene Bevölkerung Zugang zur Impfung erhalte.
    • Um die laufende Impfkampagne nicht zu gefährden, sei weiterhin Vorsicht geboten.
    • Der freiwillige Einsatz von Schnelltests könne einen Beitrag dazu leisten, die Ansteckungen weiter zu reduzieren.
  • Ausgestaltung des nun anstehenden, nächsten Öffnungsschritts
    • Der BR habe den nächsten Öffnungsschritt etwas grösser ausgestaltet als er ihn in der Konsultation der Kantone vorgesehen habe.
    • Er habe damit auf die günstige Situation reagiert und gehe auf die Rückmeldungen aus der Konsultation ein.
    • Die Kantone hätten insgesamt den Öffnungsschritt begrüsst.
    • Auch die einzelnen Anpassungen seien mehrheitlich auf Zustimmung gestossen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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