Kunden der grossen Internetanbieterinnen in der Schweiz können ab September 2021 die Qualität ihres Internetzugangs mit einem standardisierten Tool messen.
Dies soll gemäss Fernmelderecht möglich sein:
Die Details bestimmen die
Die Daten, ab denen die Messung und die Veröffentlichung der Messergebnisse möglich sein werden, sind aufgeführt in:
- Teil III, Absätze 3 und 5 der FDV-Revision vom 18. November 2020(AS 2020, S. 6203).
Die Möglichkeit zur Messung bieten bei den festen Internetzugängen
- alle Anbieterinnen mit mindestens 300 000 Kunden.
Bei den mobilen Internetzugängen wird die Messung ermöglicht von
- allen Anbieterinnen mit Mobilfunkkonzession und mindestens 300 000 Kunden.
Die mit der Internetqualitäts-Messung angestrebten Ziele und die weiteren Hintergrundinformationen finden sich
- in der Botschaft zur Revision des FMG, Artikel 12a Absätze 3 und 5, BBl 2017 6618 und
- im Erläuternden Bericht (zweisprachig deutsch/französisch)zur Revision der FDV, Artikel 10e (Seite 12-15).
Quelle
LawMedia Redaktionsteam