Der Bundesrat (BR) hat am 19.05.2021 beschlossen, das revidierte Erbrecht auf den 01.01.2023 in Kraft zu setzen.
Mit dem neuen Erbrecht können Erblasser inskünftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen.
Im Einzelnen:
Gegenstand der Erbrechts-Revision
- Ziele
- Das revidierte Erbrecht ist flexibler als bisher ausgestaltet
- Erblasser können künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen (höhere Dispositionsbefugnis)
- IST-Stand > Revision
- Änderung des Nachkommen-Pflichtteils
- Aktuell stehen den Kindern drei Viertel des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil zu
- Künftig wird es nur noch die Hälfte sein
- Aufhebung des Eltern-Pflichtteils
- Der Pflichtteil der Eltern entfällt mit der Erbrechtsrevision vollständig
- Unveränderter Ehegatten-Pflichtteil
- Der Pflichtteil des Ehepartners und des eingetragenen Partners bleibt unverändert
- Freiere Testierungs-Möglichkeiten
- Personen, die ihren Nachlass mittels Testament ihren Wünschen entsprechend regeln möchten, werden in Zukunft weniger stark durch Pflichtteile eingeschränkt
- Begünstigungs-Möglichkeiten
- Erblasser können freier über das Vermögen verfügen und so zB einen faktischen Lebenspartner stärker begünstigen.
- Änderung des Nachkommen-Pflichtteils
Inkraftsetzung
- Der BR hat beschlossen, die Erbrechtsrevision auf den 01.01.2023 in Kraft zu setzen.
Pendenz der zusätzlichen Unternehmensnachfolge-Erleichterung
- Der BR geht davon aus, dass die Reduktion der Pflichtteile auch die Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen erleichtere, was sich positiv auf die Stabilität von Unternehmen und die Arbeitsplatzsicherung auswirken solle
- Um bei der erbrechtlichen Übertragung eines Unternehmens weitere Stolpersteine zu beseitigen, wolle der BR die Unternehmensnachfolge mit weiteren erbrechtlichen Massnahmen zusätzlich erleichtern
- Im April 2019 habe er hiezu eine separate Vorlage in die Vernehmlassung gegeben, weshalb er voraussichtlich im Verlaufe dieses Jahres die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschieden könne.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam