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Revidiertes Erbrecht: Inkrafttreten am 01.01.2023

Erbrechtsrevision Inkrafttreten am 01.01.2023

Datum:
20.05.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Erbrecht
Thema:
Revidiertes Erbrecht
Stichworte:
Erbrecht, Erbrechtsreform, Erbrechtsrevision, Inkrafttreten, Inkrafttreten am 01.01.2023, Revidiertes Erbrecht, Revision
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hat am 19.05.2021 beschlossen, das revidierte Erbrecht auf den 01.01.2023 in Kraft zu setzen.

Mit dem neuen Erbrecht können Erblasser inskünftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen.

Im Einzelnen:

Gegenstand der Erbrechts-Revision

  • Ziele
    • Das revidierte Erbrecht ist flexibler als bisher ausgestaltet
    • Erblasser können künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen (höhere Dispositionsbefugnis)
  • IST-Stand > Revision
    • Änderung des Nachkommen-Pflichtteils
      • Aktuell stehen den Kindern drei Viertel des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil zu
      • Künftig wird es nur noch die Hälfte sein
    • Aufhebung des Eltern-Pflichtteils
      • Der Pflichtteil der Eltern entfällt mit der Erbrechtsrevision vollständig
    • Unveränderter Ehegatten-Pflichtteil
      • Der Pflichtteil des Ehepartners und des eingetragenen Partners bleibt unverändert
    • Freiere Testierungs-Möglichkeiten
      • Personen, die ihren Nachlass mittels Testament ihren Wünschen entsprechend regeln möchten, werden in Zukunft weniger stark durch Pflichtteile eingeschränkt
    • Begünstigungs-Möglichkeiten
      • Erblasser können freier über das Vermögen verfügen und so zB einen faktischen Lebenspartner stärker begünstigen.

Inkraftsetzung

  • Der BR hat beschlossen, die Erbrechtsrevision auf den 01.01.2023 in Kraft zu setzen.

Pendenz der zusätzlichen Unternehmensnachfolge-Erleichterung

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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