Der Bundesrat (BR) hat am 19.05.2021 die Botschaft zum neuen „Bundesgesetz über die Velowege“ (Veloweggesetz) zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Der BR will damit bessere und sicherere Velowege (Radwege) erreichen:
- Mobilitätsverbesserung
- Verkehrsentflechtung, d.h. Auto-, Velo- und Fussverkehr sollen sich weniger ins Gehege kommen
- Vermeidung von Unfällen
Im Zentrum des Vorhabens stehen dabei
- eine Planungspflicht für Velowegnetze
- die Definition von übergeordneten Planungsgrundsätzen
- der Ersatz bei der Aufhebung von Velowegen und
- die Information über Velowegnetze.
Der Bund will die Öffentlichkeit informieren über:
- die Bedeutung und über grundlegende Aspekte für Planung, Anlage und Erhaltung von Velowegnetzen
- Geobasisdaten hinsichtlich Qualität und Benutzbarkeit von Veloinfrastrukturen
Harmonisierte Geobasisdaten über die Veloinfrastruktur sollen erleichtern
- die Planung und Erhaltung von Velowegnetzen
- den Vollzug durch die Kantone und Gemeinden
- die Gewinnung von Echtzeitinformationen, die vor dem Hintergrund multimodaler Mobilitätsangebote und des automatisierten Fahrens an Bedeutung gewinnen.
Der Entwurf des Veloweggesetzes orientiert sich an folgenden Vorgaben:
- am Bundesgesetz über die Fuss- und Wanderwege (FWG) und
- an den spezifischen Anforderungen des Veloverkehrs.
Wo nötig wird das FWG wird im Rahmen dieser Vorlage angepasst.
Dokumente
Veloweggesetz (PDF, 121 kB) | admin.ch
Ergebnisbericht (PDF, 161 kB) | admin.ch
Botschaft (PDF, 263 kB) | admin.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam