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Die Ausstellung des Covid-Zertifikats für geimpfte, genesene und getestete Personen soll planmässig im Juni 2021 starten.
Der Bundesrat (BR) hat daher an seiner Sitzung vom 04.06.2021 die Verordnung über die Covid-Zertifikate verabschiedet. Sie bildet die rechtliche Grundlage für die Ausstellung von Zertifikaten:
- Form
- Inhalt
- Zuständigkeiten von Bund und Kantonen
- bei der Prüfung
- bei der Ausstellung
- bei der Aufbewahrung
- Datenschutz
- EU-Kompatibilität
- Vorgaben für die Überprüfung und die Kompatibilität der Zertifikate mit dem «EU Digital COVID Certificate».
- Die Verordnung tritt am 07.06.2021 in Kraft.
Schrittweise Einführung ab dem 7. Juni 2021
- Ab diesem Zeitpunkt soll das System schrittweise eingeführt werden und bis Ende Juni 2021 schweizweit bereitstehen.
Dokumente
- Verordnung über Zertifikate zum Nachweis einer Covid-19-Impfung, einer Covid-19-Genesung oder eines Covid-19-Testergebnisses (Covid-19-Verordnung Zertifikate) (PDF, 477 kB)
- Erläuterungen zur Verordnung über Zertifikate zum Nachweis einer Covid-19-Impfung, einer Covid-19-Genesung oder eines Covid-19-Testergebnisses (Covid-19-Verordnung Zertifikate) (PDF, 792 kB)
Quelle
LawMedia Redaktionsteam