Die Einreise in die Schweiz soll noch mehr erleichtert werden. Dies hat der Bundesrat (BR) an seiner Sitzung vom 11.06.2021 beschlossen.
Die grenz-sanitarischen Massnahmen sollen auf Einreisende aus Ländern/Regionen mit einer besorgniserregenden Virusvariante konzentriert werden.
Für Einreisende aus dem Schengen-Raum ist eine Aufhebung der Quarantänepflicht in Aussicht genommen.
Das bestehende Einreiseverbot für Besucher aus Drittstaaten soll aufgehoben werden, wenn diese geimpft sind.
Damit will der BR der positiven epidemiologischen Entwicklung und der bevorstehenden Ferienzeit Rechnung.
Die Vorschläge wurden in Konsultation gegeben. Der Bundesrat will definitiv am 23.06.2021 entscheiden.
Einleitung
- Gründe für eine Lockerung
- Positive Entwicklung der epidemiologischen Lage
- Fortschritte bei der Impfung
- Ziele
- Lockerung der Vorgaben
- Reduktion der grenzsanitarischen Massnahmen für Einreisen
- Lockerungs-Massnahmen
- Aufhebung der Quarantänepflicht für Einreisen aus dem Schengen-Raum
- Testpflicht nur noch für Personen, die nicht geimpft und nicht genesen sind
- Kontaktdaten-Erhebung
- Nur noch bei Einreise mit dem Flugzeug
- Datenerhebungs-Verzicht für Einreisende per Zug oder mit Auto
- Nachweis-Eignung
- Allgemein / Inland
- Das COVID-Zertifikat soll inskünftig als Nachweis dienen für:
- eine Impfung
- eine durchgemachte Infektion
- ein negatives Testergebnis
- EU-Kompatibilität
- Das CH-Covid-Zertifikat wird so eingeführt, dass es mit dem EU Digital COVID Certificate kompatibel ist
- Allgemein / Inland
Einreise aus einem Land/Gebiet mit einer besorgniserregenden Virusvariante
- BAG-Risikoländerliste
- Die bisherige BAG-Risikoländerliste soll
- reduziert werden;
- nur noch Staaten oder Gebiete enthalten, in denen für die Schweiz besorgniserregende Virusvarianten zirkulieren;
- vgl. Reiserecht / Gesundheitsrecht – Coronavirus (COVID-19): BAG-Risikoländer-Liste soll auf Staaten mit Virusmutationen reduziert werden
- Die bisherige BAG-Risikoländerliste soll
- Einreisende aus Gebieten mit besonderen Virusmutationen
- Der Fokus der grenzsanitarischen Massnahmen liegt damit neu bei Personen, die aus einem solchen Staat bzw. aus solchen Gebiet einreisen
- Geimpfte und genesene Personen
- Geimpfte und genesene Personen sollen inskünftig ohne Test- und Quarantänepflicht einreisen können
- Weder geimpfte noch genesene Personen
- Wer weder geimpft noch genesen ist, muss einen negativen PCR-Test oder Antigenschnelltest vorweisen und sich nach der Einreise in Quarantäne begeben
- Kontaktdaten-Erfassung bei Flugreisenden
- Alle Personen, die mit dem Flugzeug einreisen, müssen ihre Kontaktdaten bekanntgeben
- Im Bedarfsfalle Reaktivierung der Test- und Quarantänepflicht
- Falls neue Virusmutationen auftreten, gegen die die Impfung nicht mehr schützt, behält sich der Bund vor, die Test- und Quarantänepflicht auf geimpfte und genesene Personen auszudehnen
- Mit dieser Massnahme will der BR ein Instrument für die frühzeitige Eindämmung der potenziellen Verbreitung neu auftretender besorgniserregenden Virusvarianten in der Hand haben
Erleichterte Einreise aus Drittstaaten
- Allgemein
- Für Personen aus Drittstaaten ausserhalb des Schengen-Raums gelten seit dem 19.06.2020 wegen des Coronavirus spezielle Einreisebeschränkungen, um dessen Ausbreitung zu bremsen
- Sukzessive Lockerungen
- Schweiz
- Diese Einreisebeschränkungen wurden seither sukzessive durch den BR gelockert
- EU
- Die Europäische Union (EU) will nun – im Rahmen einer Schengen-Weiterentwicklung – die noch vorhandenen Einreisebeschränkungen in den Schengen-Raum für Staatsangehörige aus Drittstaatenangehörige mit Impfnachweis aufheben
- Schweiz
- Ausrichtung der Reisebeschränkungen an jenen des Schengen-Raums
- Als assoziierter Schengen-Staat koordiniert die Schweiz seit Anbeginn der Pandemie ihre Reisebeschränkungen soweit möglich mit der EU
- Schweizerische Lösung
- Die Schweiz sieht vor, die noch bestehenden Einreisebeschränkungen für nachweislich geimpfte Drittstaatsangehörige per 28.06.2021 ebenfalls zu lockern
- Schengen-Staaten untereinander
- Für Schengen-Staaten untereinander bestehen derzeit keine Einreisebeschränkungen
- Freizügigkeitsberechtigte Personen
- Bei freizügigkeitsberechtigten Personen gilt die Personenfreizügigkeit unabhängig davon, aus welchem Staat sie in die Schweiz einreisen.
Konsultation der Kantone + Entscheidungszeitpunkt des BR
- Die BR-Vorschläge gehen bis 16.06.2021 zur Konsultation an
- die Kantone
- die Sozialpartner
- die zuständigen parlamentarischen Kommissionen
- Der BR will am 23.06.2021 entscheiden
Inkrafttreten der Erleichterungen
- Der BR schlägt vor, die Erleichterungen per 28.06.2021 in Kraft zu setzen.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam