Der Bundesrat (BR) hat am 18.06.2021 folgende Anpassungen auf Verordnungsstufe beschlossen:
- Rechtsgrundlagen für den Corona-Erwerbsersatz
- gelten neu bis zum 31.12.2021 statt bis zum 30.06.2021
- Anmeldefrist für den Leistungsbezug
- neu festgelegt auf den 31.03.2022
- Beträge künftiger Entschädigungen im Rahmen des Corona-Erwerbsersatzes aufgrund des Einkommens gemäss der Steuerveranlagung 2019
- berechnet neu ab dem 01.07.2021.
Dokumente
Verordnungsänderung und Erläuterungen (PDF, 368 kB) | admin.ch
Weiterführende Informationen:
- Coronavirus: Anpassung Covid-19-Gesetz bei Erwerbsausfallentschädigung + Sport
- Coronavirus: BR passt Härtefallverordnung und Verordnung zum Erwerbsausfall an
- Coronavirus (COVID-19): BR passt Härtefall-Verordnung + Covid-19-Verordnung zum Erwerbsausfall für Selbständigerwerbende an
- Coronavirus (COVID-19): Ausweitung des Erwerbsersatz-Anspruchs auf Härtefälle
- Kurzarbeit
Quelle
LawMedia Redaktionsteam