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Strafprozess / Strafverfahren

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Damian Boll: „Verteidigung der ersten Stunde“ gemäss schweizerischer StPO

Datum:
10.06.2021
Rubrik:
Neue Bücher
Rechtsgebiet:
Strafprozess / Strafverfahren
Stichworte:
Strafprozess, Verteidigung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Damian Boll:
„Verteidigung der ersten Stunde“ gemäss schweizerischer StPO

Der Anspruch auf Verteidigerbeistand bei der ersten Beschuldigteneinvernahme

Zürich / Basel / Genf 2020
414 Seiten
Schulthess Verlag
CHF 89.00
ISBN 978-3-7255-8213-6

Buchart

Buch (Kartoniert / Paperback)

Zürcher Studien zum Verfahrensrecht, 191

Inhalt / Rezension

Das vom Autoren vorgelegte Werk untersucht im Rahmen des Buchttitels «Verteidigung der ersten Stunde» das Recht des Beschuldigten auf Verteidigerbeistand v.a. bei seiner ersten Einvernahme.

In der Studie ist der Stoff im Wesentlichen folgender Massen aufgebaut:

  • Begriff der ersten Beschuldigteneinvernahme
  • Bedeutung der «Verteidigung der ersten Stunde» für ein faires Strafverfahren
    • Recht auf den frühen Beizug eines Verteidigers
  • Erörterung der Ausgestaltung des Rechts auf Verteidigerbeistand bei der ersten Einvernahme
    • Teilnahme des Verteidigers an der Beschuldigteneinvernahme
      • Jederzeitiges Interventionsrecht des Strafverteidigers
      • Ausgestaltung des Verteidigerzugangs mit dem vorläufig festgenommenen Beschuldigten
    • Einschränkung
      • nur bei begründetem Rechtsmissbrauchverdacht
      • als Verletzung des rechtlichen Gehörs
  • Einsatz der anwaltlichen Verteidigungspikettdienste
    • Gesetzliche Grundlage nur in einzelnen Kantonen
    • Piketteinsätze v.a. in Festnahmesituationen
    • Leistungsbeschränkungen einzelner Kantone
  • Rechtsverzicht.

Spannend ist, dass der Autor das Schluss das Thema des Verzichts auf eine notwendige Verteidigung angeht und feststellt, dass die Strafuntersuchungsbehörden den Beschuldigten dabei hinreichend zu belehren hätten und, dass der Verteidigerbeistand nach einem Verzicht wieder beansprucht werden kann.

Fokus

Anspruch des Beschuldigten auf frühzeitigen Verteidigerbeizug

Bewertung

Über den bisherigen Diskussionsstand hinausgehende, praxisorientierte Ausführungen

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