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Eherecht / Eheschliessung / Ehe

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Güterrechtliche Zuordnung des Wertzuwachses eines Unternehmens im Eigengut eines Ehegatten

Datum:
22.06.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Eherecht / Eheschliessung / Ehe
Stichworte:
Eherecht, Firma, Unternehmen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 197 ff., ZGB 209, ZGB 214 und ZGB 8

Bei der güterrechtlichen Zuordnung des Wertzuwachses eines Unternehmens im Eigengut eines Ehepartners war strittig:

  • massgebender Wert der Aktien, die im Rahmen eines Kaufrechtsvertrags übertragen werden.

Zu den Eigengutserträgen, welche grundsätzlich der Errungenschaft zuzuordnen sind, gehören insbesondere

  • zivile Früchte, welche auf die Nutzung des Kapitals zurückzuführen sind,
  • namentlich
    • Zinsen aller Art
    • Dividenden
    • andere Gewinnausschüttungen.

Werden Gewinne einer Eigengutsunternehmung zurückbehalten, muss dies wie folgt beurteilt werden:

  • Grundsatz
    • Zurückbehaltene Gewinne können eine Investition der Errungenschaft bedeuten.
  • Ausnahme
    • Auf die zur Bildung von Reserven in der Unternehmung zurückbehaltenen Gewinne gilt der Grundsatz nicht.
  • Beweislast
    • Diejenige Partei, welche behauptet, es sei von zurückbehaltenen Gewinnen, die zur Annahme einer Errungenschafts-Ersatzforderung berechtigen, auszugehen, hat den entsprechenden Nachweis zu erbringen.
  • Massgebender Zeitpunkt
    • Für die Beurteilung des Werts von Aktien, die im Rahmen eines Kaufrechtsvertrags übertragen werden, ist auf den Zeitpunkt der Kaufrechtseinräumung abzustellen.

Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts

vom 02.12.2020

BGer 5A_391/2020

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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