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Darlehen / Kredite

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Kellerhals Carrard / Bürgschaftsgenossenschaften Schweiz (Hrsg.): Corona-Kredite für KMU

Datum:
24.06.2021
Rubrik:
Neue Bücher
Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
KMU, Kreditvergabe
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG
Kellerhals Carrard / Bürgschaftsgenossenschaften Schweiz (Hrsg.): Corona-Kredite für KMU

Umsetzung des Massnahmenpakets und Kommentierung des Covid-19- Solidarbürgschaftsgesetzes (Covid-19-SBüG)

1. Auflage
Zürich / Basel / Genf 2021
505 Seiten
Schulthess Juristische Medien AG
CHF 149.00
ISBN 978-3-7255-8220-4

Buchart

Buch (Gebunden)

Inhalt / Rezension

Als im März 2020 die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie unvermittelt zehntausende von Schweizer KMU in Existenznöte brachte, handelte der Bundesrat rasch und stellte ein Notfinanzierungskonzept für betroffene Unternehmen auf.

Ein wesentlicher Pfeiler der Massnahme bildeten die Liquiditätshilfen in Form von verbürgten Krediten, die den KMU zur Verfügung gestellt und bis zum Ende der Bezugsmöglichkeit am 31.07.2020 mit rund CHF 17 Mrd. beansprucht wurden.

Diese Notkredite basierten auf der Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung (Covid-19-SBüV), die inzwischen von den eidgenössischen Räten als Covid-19-Solidarbürgschaftsgsetz (Covid-19-SBüG) in ordentliches Recht überführt und vom Bundesrat per 19.12.2020 in Kraft gesetzt wurde (AS 2020 5831).

Das aus diesem Anlass von den Herausgebern vorlegte Werk behandelt am Anfang:

  • Hintergründe der Entstehung des Covid-19-Kreditsystems
  • Rechtlichen Grundlagen (Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung)
  • Banken und Bürgschaftswesen
  • Operative Umsetzung und wirtschaftliche Bedeutung des Massnahmenpakets.

Im Mittelpunkt des Werkes steht die Kommentierung der einzelnen Artikel des Covid-19-SBüG:

  • Art. 1 Gegenstand
  • Art. 2 Zweck der Solidarbürgschaft und unzulässige Verwendungen von Mitteln
  • Art. 3 Dauer der Solidarbürgschaft und Amortisation der Kredite
  • Art. 4 Zinssätze
  • Art. 5 Aufgaben der Bürgschaftsorganisationen
  • Art. 6 Vertrag des Bundes mit den Bürgschaftsorganisationen
  • Art. 7 Rangrücktritt und vorzeitige Honorierung der Solidarbürgschaft
  • Art. 8 Bewirtschaftung der auf die Bürgschaftsorganisation übergegangenen Forderungen
  • Art. 9 Beizug Dritter durch Bürgschaftsorganisation
  • Art. 10 Verhinderung, Bekämpfung und Verfolgung von Missbrauch
  • Art. 11 Bearbeitung, Verknüpfung und Bekanntgabe von Personendaten und Informationen
  • Art. 12 Statistiken: Einschränkung des Zugangs zu Personendaten und Informationen
  • Art. 13 Übernahme von Bürgschaftsverlusten durch den Bund
  • Art. 14 Übernahme von Verwaltungskosten durch den Bund
  • Art. 15 Vorschüsse
  • Art. 16 Überweisung wiedereingebrachter Forderungsbeträge
  • Art. 17 Festlegung der Beiträge zur Übernahme von Bürgschaftsverlusten und Verwaltungskosten
  • Art. 18 Berichterstattung an den Bundesrat
  • Art. 19 Formvorschriften
  • Art. 20 Vorzugs- und Nebenrechte
  • Art. 21 Informationspflicht und Auskunftsrecht
  • Art. 22 Haftung
  • Art. 23 Aufgaben der Revisionsstelle
  • Art. 24 Kapitalverlust und Überschuldung
  • Art. 25 Strafbestimmung
  • Art. 26
  • Art. 27 Fortbestand der Bürgschaften und der Rahmenbedingungen
  • Art. 28 Änderung anderer Erlasse
  • Art. 29 Koordination mit dem Datenschutzgesetz vom 25. September 2020
  • Art. 30 Koordination mit dem Obligationenrecht
  • Art. 31 Referendum, Inkrafttreten und Geltungsdauer

Behandelt wurden unter anderem die:

  • Voraussetzungen der Kreditgewährung
  • Verwaltung und Abwicklung der Solidarbürgschaften durch die Bürgschaftsorganisationen
  • Haftung der Organe der Kreditnehmerinnen
  • Fragen der Missbrauchsbekämpfung.

Der praxisnahe Kommentar wurde ergänzt durch:

  • ein Geleitwort von Bundesrat Ueli Maurer
  • einleitende Ausführungen der
    • Bankiervereinigung
    • Bürgschaftsgenossenschaften
    • EFV
    • SIF
    • SECO.

Ein Anhang und ein Stichwortverzeichnis runden das Werk ab.

Fokus

Gewährung und Abwicklung von COVID-19-Notkrediten

Bewertung

Die Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard wurde im Frühjahr 2020 von den Bürgschaftsgenossenschaften mit der praktischen Missbrauchsbekämpfung beauftragt und konnte sich daher bei der Redaktion des Werks auf erste Erfahrungen stützen.

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