Der Bundesrat (BR) hat am 11.06.2021 das geplante Vorgehen für die weitere Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz im Kontext der OECD/G20-Arbeiten zur globalen Unternehmensbesteuerung zur Kenntnis genommen.
Abhängig vom Arbeitsfortgang auf internationaler Ebene will der BR im ersten Quartal 2022 über einen koordinierten Reformplan entscheiden.
Die OECD/G20-Arbeiten zur globalen Unternehmensbesteuerung schreiten voran:
- Internationaler Mindeststeuersatz bei 15 %
- G7-Finanzminister haben sich für einen internationalen Mindeststeuersatz von mindestens 15 Prozent für grosse multinationale Unternehmen ausgesprochen
- Erhöhung des Steueranteils multinationaler Unternehmen
- Es soll der Besteuerungsanteil der Marktstaaten am Gewinn gewisser hochprofitabler, multinationaler Unternehmen erhöht werden.
- Zeitplan
- Man geht davon aus, dass die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) folgendes erreichen wird:
- bis Mitte 2021 die Erzielung einer politischen Einigung über gewisse Eckwerte
- bis Ende 2021 die Erarbeitung der Detailbestimmungen.
- Man geht davon aus, dass die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) folgendes erreichen wird:
Für die Schweiz gilt es nun, die Weichen im Hinblick auf die OECD/G20-Arbeiten zur internationalen Unternehmensbesteuerung zu stellen, damit die Schweiz weiterhin bleibt:
- ein wettbewerbsfähiger Standort mit
- nachhaltigem Wachstum
- Innovation
- attraktiven Arbeitsplätzen
- hohem Wohlstandsniveau.
Alle sind gespannt, welche Massnahmen die beauftragten Bundesstellen EFD und WBF entwickeln werden, damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz gesichert und international doch akzeptiert wird.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam