BG über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG)
Der Bundesrat (BR) hat am 11.06.2021 beschlossen, das neue Bundesgesetz und die Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose auf den 01.07.2021 in Kraft zu setzen.
Das ÜLG sieht vor, dass Personen, die nach dem 58. Altersjahr ihre Stelle verloren haben und nach 60 von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert worden sind, bis zum Bezug einer Altersrente Überbrückungsleistungen (ÜL) erhalten.
Der BR konnte das Ergebnis der Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zur Kenntnis nehmen und hat anschliessend die entsprechende Verordnung gutgeheissen.
Unser Detailbericht zur Vernehmlassung:
Dokumente
Weiterführende Informationen:
- Botschaft des BR | news.admin.ch
- Gesetzesentwurf | newsd.admin.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam