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Eherecht / Eheschliessung / Ehe

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Unterhaltsbeiträge: BR erkennt Stärkungsmöglichkeiten beim Unterhaltsinkasso

Datum:
18.06.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Eherecht / Eheschliessung / Ehe
Stichworte:
Familienunterhalt, Unterhalt, Unterhaltsbeiträge
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vorschlag zur Ratifizierung des Haager Unterhaltsübereinkommen und des Protokolls zum anzuwendenden Unterhaltsrecht

Der Bundesrat (BR) hat am 18.06.2021 den Postulatsbericht zum Beitritt der Schweiz zum Haager Unterhaltsübereinkommen und dem Protokoll über das anzuwendende Unterhaltsrecht gutgeheissen. Er empfiehlt die Ratifizierung der beiden Instrumente, mit folgenden Vorteilen:

  • Klärung vieler rechtlicher Probleme
  • Lösung der praktischen Herausforderungen des heutigen Systems
  • Einheitliche Regeln über das anzuwendende Recht.

Einleitung

  • Inland
    • Leistet eine unterhaltspflichtige Person ihre Unterhaltszahlungen nicht, so sieht das Zivilgesetzbuch (ZGB) vor, dass eine Fachstelle der unterhaltsberechtigten Person bei der Vollstreckung des Unterhaltsanspruches hilft.
  • Ausland
    • Um diese Hilfe auch bei grenzüberschreitenden Unterhaltsansprüchen leisten zu können, hat die Schweiz diverse Übereinkommen ratifiziert:
      • zB New Yorker Übereinkommen von 1956 (SR 0.274.15).
    • Die Bearbeitung solcher Fälle erfolgt in der Schweiz heute auf Stufe der Kantone und Gemeinden, mit einer Koordination auf Bundesebene.

Schwachstellen und Mängel im heutigen internationalen Alimenteninkasso

  • New Yorker Übereinkommen
    • Das New Yorker Übereinkommen würde gravierende Mängel aufweisen.
  • Nur begrenzte Alimentenbevorschussung
    • Bisher könnten Unterhaltsforderungen, die bevorschusst wurden – was in der Schweiz auf viele Alimenteninkassofälle zutreffe – im Ausland nur begrenzt geltend gemacht werden.
  • Bisher in gewissen ausländischen Staaten keine unentgeltliche Rechtspflege
    • Kinder aus der Schweiz würden in gewissen Staaten in der Regel keine unentgeltliche Rechtspflege erhalten und seien deshalb faktisch vom Rechtszugang ausgeschlossen.
  • Föderalistische Nachteile
    • Die Sachbearbeitung der internationalen Alimenteninkassofälle werde ferner aus folgenden Gründen erschwert:
      • föderale Behördenorganisation in der Schweiz mit einer Vielzahl an Akteuren auf lokaler Ebene
      • Erfordernis einer Fach- und Spracheignung der Sachbearbeiter für die in der Regel nur komplexen internationalen Fälle (Notwendigkeit sprachlicher, fachlicher und juristischer Kenntnisse).

Das neue Haager Unterhaltsübereinkommen als Chance

  • Lösung der heutigen Probleme
    • Das neue Haager Unterhaltsübereinkommen löst die heutigen Probleme teilweise:
      • Behörden dürften unter dem neuen Übereinkommen bevorschusste Unterhaltsforderungen geltend machen.
  • Mehr Zwangsvollstreckung im Ausland möglich
    • Inskünftig könnten mehr Zwangsvollstreckungen bei unterhaltspflichtigen Personen im Ausland durchgeführt werden.
  • Unentgeltliche Prozessführung für Kinder
    • Kinder erhalten bei Zwangsvollstreckungen unter dem neuen Übereinkommen grundsätzlich unentgeltliche Prozessführung, sodass die Ansprüche von Kindern aus der Schweiz einfacher im Ausland durchgesetzt werden können.
  • Bessere und einfachere Anwendung des Unterhaltsrechts
    • Das Haager Unterhaltsprotokoll vereinheitlicht und verbessert zudem die Bestimmung des anwendbaren Unterhaltsrechts.

Fazit

Die Ratifikation des Haager Unterhaltsübereinkommens bietet gemäss BR nicht nur neue Grundlagen, sondern auch die Chance,

  • die derzeitige Behördenorganisation in der Schweiz zu optimieren und
  • mittels Spezialisierung und Konzentration von Fachwissen die Sachbearbeitung zu verbessern.

Notwendiger Richtungsentscheid durch das Parlament

  • Umsetzungsarten
    • Für die Umsetzung des Haager Unterhaltsübereinkommens kommen verschiedene Optionen in Betracht:
      • Privatisierung
      • Kantonale Stellen
      • Bundeszentralbehörde.
  • Allokation der Behördenorganisation
    • Die Behördenorganisation wirft Fragen auf:
      • Beschlagung des Kerns des Föderalismus
      • finanzielle Konsequenzen.
  • Keine klaren Resultate bei den jetzigen Behörden
    • Bei der Befragung der Kantone, der kantonalen Konferenzen und sachbearbeitenden Personen hatte sich laut BR leider keine klare Linie zur künftigen Behördenorganisation abgezeichnet.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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