Submissionsabreden bei der Vergabe von öffentlichen und privaten Beschaffungen?
Die Wettbewerbskommission (WEKO) weitet gemäss ihrer Mitteilung vom 24.06.2021 die Untersuchung zu möglichen Submissionsabreden in der Region Moesa (Kanton Graubünden) aus.
- Ausgangslage / Vorgeschichte / Anlassverdacht
- Die WEKO eröffnete im Sommer 2020 eine neue Untersuchung, da in der Region Moesa Anhaltspunkte für Submissionsabreden zwischen mehreren Unternehmen bestanden haben
- Wir berichteten:
- Die WEKO eröffnete im Sommer 2020 eine neue Untersuchung, da in der Region Moesa Anhaltspunkte für Submissionsabreden zwischen mehreren Unternehmen bestanden haben
- Indizien betreffend weitere Unternehmen
- Aufgrund der bisherigen Untersuchungsergebnisse seien Indizien vorhanden, wonach drei weitere Unternehmen an den mutmasslichen Abreden im Baubereich beteiligt sein könnten
-
-
- Zwei dieser Unternehmen seien im Kanton Tessin ansässig
- Ein Unternehmen habe seinen Sitz in der Region Moesa.
-
- Hausdurchsuchungen
- Die Verfahrensausdehnung war von Hausdurchsuchungen begleitet.
- Ausweitung des Untersuchungsvorhabens
- Im Rahmen des Verfahrens sei zu prüfen, ob kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorlägen oder nicht.
- Würden Unternehmen ihr Angebotsverhalten bei der Vergabe von öffentlichen oder privaten Beschaffungen koordinieren, würden sie sog. „Submissionsabreden“ treffen.
- Typischerweise würden die Offerierenden in einem solchen Fall ihre Angebote mit dem Ziel abstimmen, einem Unternehmen den Auftrag zu einem bestimmten Preis zukommen zu lassen.
- Die WEKO führte bereits 10 Untersuchungen zu Submissionsabreden im Kanton Graubünden durch und erliess dabei 2019 ihren letzten Entscheid.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Dokumente
WEKO Ausdehnung der Moesa-Untersuchung (PDF, 126 kB) | admin.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam