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Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)

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Automobil-Leasing: WEKO büsst FORD Credit

Datum:
09.07.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)
Stichworte:
Auto, Leasing, WEKO
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Wettbewerbskommission (WEKO) büsst Ford Credit Switzerland GmbH (kurz: Ford Credit) wegen unzulässiger Koordinierung von Leasingkonditionen mit rund CHF 7,7 Mio.

Mit diesem Entscheid schliesst die WEKO die sog. Untersuchung «Automobil-Leasing» gegenüber dem letzten Unternehmen ab.

Verschiedene Finanzierungsunternehmen, welche Leasing für Fahrzeuge anbieten, d.h. Ford Credit und acht weitere Unternehmen, haben während mehrerer Jahre systematisch Leasingkonditionen ausgetauscht.

Sie informierten sich etwa über

  • Zinsen
  • Restwerttabellen von Fahrzeugen.

Diese Preiselemente wurden bei der Berechnung der Leasingraten der verschiedenen Anbieter berücksichtigt.

Die WEKO wiederholt, dass ein solcher Austausch von Preisinformationen unter Anbietern gegen das Kartellgesetz (KG) verstösst.

Die WEKO einigte sich bereits im Juli 2019 einvernehmlich mit acht Finanzierungsunternehmen

Wir berichteten: Automobil-Leasing: WEKO büsst 8 Marktteilnehmer

Mit Ford Credit kam keine Einigung zustande:

  • Die WEKO stellte im nun abschliessenden Verfahrensschritt fest, dass Ford Credit von Juli 2006 bis März 2014 auch an den unzulässigen Wettbewerbsabreden beteiligt war.

Gegen diesen WEKO-Entscheid kann das betroffene Unternehmen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erheben.

Dokumente

Weiterführende Informationen:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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