Anpassung der Epidemienverordnung (EpV)
Gemäss gestriger Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sollen sich Auslandschweizer, deren enge Familienangehörige sowie Grenzgänger ohne obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz impfen lassen können.
Der Bundesrat (BR) hat hiezu ebenfalls gestern eine Änderung der Epidemienverordnung (EpV; SR 818.101.1) in die Vernehmlassung geschickt.
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LawMedia Redaktionsteam