Novelle in Kraft seit 01.07.2021 – Bundesweites Stiftungsregister ab 01.01.2026
Der Deutsche Bundestag hat vom 24.06.2021 auf den 25.06.2021 die umfassendste Reform des deutschen Stiftungsrechts seit Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beschlossen.
Viele der Revisionspunkte wurden zuvor in der Lehre und der Praxis kontrovers diskutiert.
Die bisherige Normierung (§§ 80 bis 88 BGB = 9 Paragrafen) wurde durch 36 weitgehend neu formulierte Gesetzesbestimmungen ersetzt.
Die Stiftungsreform hatte zum Ziel:
- Vereinheitlichung des Stiftungsrechts
- Aufhebung des Nebeneinander von Bundes- und Landesstiftungsrecht, soweit möglich, durch Integration möglichst vieler Inhalte ins BGB.
Betroffen waren bisherige Normierungs-Thematas wie:
- Vermögensverwaltung
- Satzungsänderung
- Zusammenlegung von Stiftungen.
Ein neuer Regelungsgegenstand bildete:
- Einführung eines bundesweiten Stiftungsregisters per 01.01.2026, welches anders als die bisher von den Ländern geführten Stiftungsverzeichnisse, Publizitätswirkung entfalten wird.
Die Neuordnung des deutschen Stiftungsrechts trat am 01.07.2021 in Kraft.
Weiterführende Informationen
- Stiftungsrecht
- Typen von Unternehmen / Gesellschaftsformen | business.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam