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Konsumentenschutz / Konsumentenrecht

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Schweizerische Post: Preisüberwacher erzielt Massnahmenpaket im Paket- und Briefpost-Bereich

Datum:
26.08.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Konsumentenschutz / Konsumentenrecht
Stichworte:
Konsumentenschutz, Massnahmen, Preise, Preisüberwacher
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Verbesserung und Service für inländische KMU

Der Preisüberwacher hat sich mit der Schweizerischen Post AG auf ein Preis-und Massnahmenpaket vorrangig im Bereich der Paket- und Briefpost geeinigt:

  • Paketversand
    • vorteilhafte Massnahmen für KMU
  • Privatkunden
    • Möglichkeit zur Nutzung des Onlinediensts für Paket­etiketten
  • Briefporto für die A- und B-Post
    • Erhöhung, aber weniger als ursprünglich geplant
  • Verschiedene andere Dienstleistungen
    • Anpassungen

Einleitung

Gemäss Preisüberwacher sehen sich viele KMU aufgrund von Poststellen-Schliessungen und dem für sie eingeschränkten Angebot der Postagenturen mit teilweise be­deutenden Mehrkosten konfrontiert, da sie ihre Pakete entweder in einer Poststelle aufgeben oder den bisher vergleichsweise kostenintensiven Abholservice der Post nutzen müssen.

Diese Hürde wurde von den betroffenen KMU als Wettbewerbsnachteil gegenüber Grossunternehmen be­klagt. Der Preisüberwacher hat dieses Anliegen aufgenommen und in Verhandlungen eine Verbesserung von Konditionen und Ser­vice für inländische KMU erzielt.

Paket-Post

Mit der erzielten Vereinbarung hat sich die Post zu folgendem verpflichtet:

  • Abholung (ab sofort)
    • täglich bis zu 5 Pakete kostenlos bei KMU auf dem Zustellgang
  • Abholzuschlag für Pakete bei Unternehmen mit grösserem Ver­sandaufkommen
    • Senkung um durchschnittlich einen Franken, d.h. auf 50 Rappen pro Paket
  • Nutzung des «Priority Versand»
    • Zustellung der Pakete am Folgetag
  • KMU mit regulären Listenpreisen, welche die kostenlose Online-Etikettierung nutzen
    • zusätzlicher Rabatt von 10% pro Paket auf dem Listenpreis.

Geschäftsantwortsendungen

Die sog. „Geschäftsantwortsendungen“ für Briefe mit Cicerobalken wird per 31.12.2021 abgeschafft.

Strafgebühren

Die ge­plante Strafgebühr für den weiteren — dann illegitimen — Einsatz der Couverts hat zu Meldungen von KMUs an den Preisüberwacher geführt.

Für alle Geschäftskunden wurde nun mit der „Die Post“ folgendes vereinbart

  • Verzicht auf die bereits kommunizierte Strafgebühr für die Nutzung der nicht mehr gültigen Cicero-Frankaturen bis Ende 2023
    • Während der  nächsten zwei Jahre sollen den Unter­nehmen keine Zusatzkosten entstehen, wenn ihre Kunden diese vorfrankierten Couverts an sie retournieren. 

A- und B-Post Briefe leicht teurer

Im Gegenzug werde das Porto für die stetig sinkende Anzahl A- und B-Post Briefe erhöht:

  • Nationaler A-Post Brief
    • Neu CHF 1.10 (bisher: CHF 1.00)
  • B-Post Brief
    • Neu CHF 0.90 (bisher: CHF 0.80)

Die Preiserhöhung falle damit um die Hälfte tiefer aus, als von der Post beantragt wurde, so der Preisüberwacher.

Weitere Anpassungen bzw. Harmonisierungen können im Detail der einvernehmlichen Regelung ent­nommen werden.

Anhang 1: Umsetzbare Massnahmen der PRIME22

Quelle: Einvernehmliche Regelung mit der Schweizerischen Post AG (26.08.2021)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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