Stellungnahme zuhanden WAK-N
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (kurz WAK-N) hatte im April 2021 ihrem Rat beantragt, die Umsatzgrenze, ab der ein nicht gewinnstrebiger, ehrenamtlich geführter Sport- oder Kulturverein oder eine gemeinnützige Institution mehrwertsteuerpflichtig wird, von bisher CHF 150’000 auf neu CHF 200’000 anzuheben. Gleichzeitig wurde der Bundesrat (BR) zur Stellungnahme aufgefordert.
Der BR ist gegen eine weitergehende Befreiung von Sport- und Kulturvereinen sowie gemeinnützigen Institutionen von der Mehrwertsteuer (MWST). An seiner Sitzung vom 11.08.2021 verabschiedete er nun seine Stellungnahme zuhanden der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N).
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LawMedia Redaktionsteam