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Bau- und Planungsrecht / Umweltrecht

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BR eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Umweltschutzgesetzes zu Altlasten, Lärmschutz und Umweltstrafrecht

Datum:
10.09.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bau- und Planungsrecht, Umweltrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

bis 30.12.2021

Der Bundesrat (BR) hat am 08.09.2021 die Vernehmlassung eröffnet, um mit einer Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) die Sanierung von belasteten Standorten vorantreiben zu können:

  • Fokus
    • Mit Schadstoffen belastete Gebiete
    • die Gesundheit der Kinder gefährdende Gebiete.
  • Anreizsystem
    • Der BR möchte bei diesen Standorten zusätzliche Anreize für die Sanierung privater Böden schaffen, für eine
      • rasche Untersuchung
      • schnelle Sanierung.
  • Weitere Änderungen
    • Weitere Revisionspunkte betreffen
      • den Lärmschutz
      • die Siedlungsentwicklung
      • die Aktualisierung des Umweltstrafrechts bei organisierter Kriminalität.

Einleitung

  • Standorte von Kinderspielplätzen

    • Standorte, auf denen Kleinkinder regelmässig spielen, können durch früher gebräuchliche Verhaltensweisen belastet sein, wie
      • Düngung der Böden mit Aschen aus Kohle- und Holzfeuerungen
      • Verschmutzungen aus der Luft
        • zB von Kehrichtverbrennungsanlagen.
  • USG-Revision soll verbindliche Sanierungspflicht bringen

    • Untersuchung und Sanierung
      • öffentlicher Kinderspielplätze
      • Grünflächen.
  • Subventionierung der Kantone

    • Der BR möchte zur Unterstützung der Kantone zusätzliche Mittel investieren.
  • Sanierung von privaten Kinderspielplätzen und privaten Hausgärten

    • Sanierung freiwillig, aber empfohlen.
    • Finanzielle Beteiligung des Bundes an den Sanierungskosten, als Sanierungsanreiz.
  • Frühere Deponien und Industrieanlagen

    • Deponie-Sünden früherer Tage
      • Vielerorts wurde die Umwelt durch ehemalige Deponien oder frühere industrielle Aktivitäten belastet.
    • Altlastenbereinigung fördern
      • Der BR möchte auch diese Altlasten rascher untersuchen und sanieren.
    • Neu würde der Bund abgelten:
      • Voruntersuchungen bis 2028
      • Sanierungen bis 2040
    • Nicht feststellbarer oder zahlungsunfähiger Verursacher
      • Kann der Verursacher der Altlastensanierungskosten nicht ermittelt werden oder ist er zahlungsunfähig,
        • soll die Kostenbeteiligung des Bundes an den Sanierungsmassnahmen von 40 % auf 60 % steigen.
    • Abgeltung der Administrierungskosten
      • Weiter sollen zusätzliche pauschale Abgeltungen an die administrativen Aufgaben der Kantone eingeführt werden.
  • 300-Meter-Schiessanlagen

    • Milizarmee-Sünden früherer Tage
      • 300-Meter-Schiessanlagen sind mit Schwermetallen wie Blei belastet.
    • Laufende Sanierungen
      • Die Sanierung von 300-Meter-Schiessanlagen ist seit längerem im Gange.
    • Kostenabgeltung
      • Es soll künftig nicht mehr pauschal jede „Scheibe“ abgegolten werden.
      • Neu ist im Einklang mit einem Auftrag des Parlaments geplant, dass der Bund generell 40 % der Sanierungskosten übernehmen soll.

Zielerreichung bei der Bodenstrategie

  • USG-Revision als Teil der Bodenstrategie

    • Mit der USG-Revision leistet der Bundesrat einen Beitrag zur Zielerreichung der am 08.05.2020 verabschiedeten Bodenstrategie.
  • Umsetzung zur Vermeidung verlorener Böden

    • Der Bundesrat strebt damit an,
      • dass in der Schweiz ab 2050 netto „kein Boden mehr verloren geht“.

Lärmschutz und Siedlungsentwicklung besser aufeinander abstimmen

  • Ziel

    • Die Änderung zielt auf folgendes ab:
      • Verbesserung der Siedlungsentwicklung nach innen
      • Lärmschutz der Bevölkerung.
  • Bewilligungsvoraussetzungen

    • Neu soll das USG enthalten:
      • Kriterien für die Erteilung von Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten.
      • Diese Kriterien würden die derzeit in der Lärmschutzgesetzgebung vorgesehene Interessenabwägung ersetzen und so die Rechtssicherheit erhöhen.
  • Siedlungsentwicklung

    • Ziele
      • Die Revision strebt an:
        • Ruheschutz
        • Bessere innere Abstimmung der Entwicklung von Siedlungen nach innen.
    • Nutzungskonforme Planung
      • So sind bei der Planung von zusätzlichem Wohnraum in lärmbelasteten Gebieten ruhige Freiräume zur Erholung vorzusehen.
    • Umsetzung zur Auftragserfüllung
      • Der BR setzt dabei eine Motion des Parlaments um.

Aktualisierung der Strafbestimmungen des USG

Die Umweltkriminalität hat sich mittlerweile zu einem weltweiten Milliardengeschäft entwickelt.

Neuer Straftatbestand des «Umweltverbrechens»

  • Neuer Umweltrechts-Straftatbestand

    • Der BR will daher:
      • Eine Verschärfung des Strafrechts in diesem Bereich;
      • Die Einführung des Tatbestands des «Umweltverbrechens».
  • Härtere Strafen

    • Es sollen möglich werden:
      • Verhängung härterer Strafen bei organisierter Kriminalität
      • Bessere Verfolgung der Geldwäscherei.
  • Engere Behördenzusammenarbeit

    • Zudem will die Revision eine engere Zusammenarbeit fördern, zwischen
      • den Strafverfolgungsbehörden und
      • den Umweltbehörden
    • Akteneinsicht / Meldepflicht
      • Eine neue Bestimmung soll die Weitergabe von Informationen vorsehen.

Weitere Änderungen

  • E-Government-Programm

    • Um das E-Government-Programm des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Umweltschutzbereich umzusetzen, sind neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen.
  • Umstellung auf elektronische Handhabung

    • Die bisher schriftlich durchgeführten Verfahren sollen inskünftig elektronisch abgewickelt.

Pflanzenschutzmittel

  • Bundesfinanzierung

    • Aus- und / oder Weiterbildungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Erlangung einer Fachbewilligung
      • will der Bund inskünftig mitfinanzieren.
  • Weiterbildungspflicht gemäss BR-Aktionsplan

    • Der vom BR 2017 verabschiedete Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sieht vor,
      • dass künftig eine Weiterbildungspflicht bestehen soll.

Lenkungsabgaben bei Heizoel EL, Diesel und Benzin

  • Ersatzlose Streichung der Artikel zu den Lenkungsabgaben auf den Schwefelgehalt von
    • Heizöl «Extraleicht»
    • Diesel
    • Benzin.
  • Seit Revision der Luftreinhalte-Verordnung 2008 dürfen in der Schweiz
    • nur noch Treibstoffe mit einem Schwefelgehalt unterhalb der Lenkungsabgabe-Grenzwerte
      • eingeführt oder
      • in Verkehr gebracht werden.
  • Der Grund, diese Bestimmungen zur Lenkungsabgabe auf Schwefel beizubehalten, ist damit entfallen.

Vernehmlassungsdauer

  • Der BR hat – wie eingangs erwähnt – am 08.09.2021 zur Änderung des USG die Vernehmlassung eröffnet.
  • Die Vernehmlassung dauert bis am 30.12.2021.

Dokumente

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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