bis 30.12.2021
Der Bundesrat (BR) hat am 08.09.2021 die Vernehmlassung eröffnet, um mit einer Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) die Sanierung von belasteten Standorten vorantreiben zu können:
- Fokus
- Mit Schadstoffen belastete Gebiete
- die Gesundheit der Kinder gefährdende Gebiete.
- Anreizsystem
- Der BR möchte bei diesen Standorten zusätzliche Anreize für die Sanierung privater Böden schaffen, für eine
- rasche Untersuchung
- schnelle Sanierung.
- Der BR möchte bei diesen Standorten zusätzliche Anreize für die Sanierung privater Böden schaffen, für eine
- Weitere Änderungen
- Weitere Revisionspunkte betreffen
- den Lärmschutz
- die Siedlungsentwicklung
- die Aktualisierung des Umweltstrafrechts bei organisierter Kriminalität.
- Weitere Revisionspunkte betreffen
Einleitung
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Standorte von Kinderspielplätzen
- Standorte, auf denen Kleinkinder regelmässig spielen, können durch früher gebräuchliche Verhaltensweisen belastet sein, wie
- Düngung der Böden mit Aschen aus Kohle- und Holzfeuerungen
- Verschmutzungen aus der Luft
- zB von Kehrichtverbrennungsanlagen.
- Standorte, auf denen Kleinkinder regelmässig spielen, können durch früher gebräuchliche Verhaltensweisen belastet sein, wie
-
USG-Revision soll verbindliche Sanierungspflicht bringen
- Untersuchung und Sanierung
- öffentlicher Kinderspielplätze
- Grünflächen.
- Untersuchung und Sanierung
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Subventionierung der Kantone
- Der BR möchte zur Unterstützung der Kantone zusätzliche Mittel investieren.
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Sanierung von privaten Kinderspielplätzen und privaten Hausgärten
- Sanierung freiwillig, aber empfohlen.
- Finanzielle Beteiligung des Bundes an den Sanierungskosten, als Sanierungsanreiz.
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Frühere Deponien und Industrieanlagen
- Deponie-Sünden früherer Tage
- Vielerorts wurde die Umwelt durch ehemalige Deponien oder frühere industrielle Aktivitäten belastet.
- Altlastenbereinigung fördern
- Der BR möchte auch diese Altlasten rascher untersuchen und sanieren.
- Neu würde der Bund abgelten:
- Voruntersuchungen bis 2028
- Sanierungen bis 2040
- Nicht feststellbarer oder zahlungsunfähiger Verursacher
- Kann der Verursacher der Altlastensanierungskosten nicht ermittelt werden oder ist er zahlungsunfähig,
- soll die Kostenbeteiligung des Bundes an den Sanierungsmassnahmen von 40 % auf 60 % steigen.
- Kann der Verursacher der Altlastensanierungskosten nicht ermittelt werden oder ist er zahlungsunfähig,
- Abgeltung der Administrierungskosten
- Weiter sollen zusätzliche pauschale Abgeltungen an die administrativen Aufgaben der Kantone eingeführt werden.
- Deponie-Sünden früherer Tage
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300-Meter-Schiessanlagen
- Milizarmee-Sünden früherer Tage
- 300-Meter-Schiessanlagen sind mit Schwermetallen wie Blei belastet.
- Laufende Sanierungen
- Die Sanierung von 300-Meter-Schiessanlagen ist seit längerem im Gange.
- Kostenabgeltung
- Es soll künftig nicht mehr pauschal jede „Scheibe“ abgegolten werden.
- Neu ist im Einklang mit einem Auftrag des Parlaments geplant, dass der Bund generell 40 % der Sanierungskosten übernehmen soll.
- Milizarmee-Sünden früherer Tage
Zielerreichung bei der Bodenstrategie
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USG-Revision als Teil der Bodenstrategie
- Mit der USG-Revision leistet der Bundesrat einen Beitrag zur Zielerreichung der am 08.05.2020 verabschiedeten Bodenstrategie.
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Umsetzung zur Vermeidung verlorener Böden
- Der Bundesrat strebt damit an,
- dass in der Schweiz ab 2050 netto „kein Boden mehr verloren geht“.
- Der Bundesrat strebt damit an,
Lärmschutz und Siedlungsentwicklung besser aufeinander abstimmen
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Ziel
- Die Änderung zielt auf folgendes ab:
- Verbesserung der Siedlungsentwicklung nach innen
- Lärmschutz der Bevölkerung.
- Die Änderung zielt auf folgendes ab:
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Bewilligungsvoraussetzungen
- Neu soll das USG enthalten:
- Kriterien für die Erteilung von Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten.
- Diese Kriterien würden die derzeit in der Lärmschutzgesetzgebung vorgesehene Interessenabwägung ersetzen und so die Rechtssicherheit erhöhen.
- Neu soll das USG enthalten:
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Siedlungsentwicklung
- Ziele
- Die Revision strebt an:
- Ruheschutz
- Bessere innere Abstimmung der Entwicklung von Siedlungen nach innen.
- Die Revision strebt an:
- Nutzungskonforme Planung
- So sind bei der Planung von zusätzlichem Wohnraum in lärmbelasteten Gebieten ruhige Freiräume zur Erholung vorzusehen.
- Umsetzung zur Auftragserfüllung
- Der BR setzt dabei eine Motion des Parlaments um.
- Ziele
Aktualisierung der Strafbestimmungen des USG
Die Umweltkriminalität hat sich mittlerweile zu einem weltweiten Milliardengeschäft entwickelt.
Neuer Straftatbestand des «Umweltverbrechens»
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Neuer Umweltrechts-Straftatbestand
- Der BR will daher:
- Eine Verschärfung des Strafrechts in diesem Bereich;
- Die Einführung des Tatbestands des «Umweltverbrechens».
- Der BR will daher:
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Härtere Strafen
- Es sollen möglich werden:
- Verhängung härterer Strafen bei organisierter Kriminalität
- Bessere Verfolgung der Geldwäscherei.
- Es sollen möglich werden:
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Engere Behördenzusammenarbeit
- Zudem will die Revision eine engere Zusammenarbeit fördern, zwischen
- den Strafverfolgungsbehörden und
- den Umweltbehörden
- Akteneinsicht / Meldepflicht
- Eine neue Bestimmung soll die Weitergabe von Informationen vorsehen.
- Zudem will die Revision eine engere Zusammenarbeit fördern, zwischen
Weitere Änderungen
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E-Government-Programm
- Um das E-Government-Programm des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Umweltschutzbereich umzusetzen, sind neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen.
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Umstellung auf elektronische Handhabung
- Die bisher schriftlich durchgeführten Verfahren sollen inskünftig elektronisch abgewickelt.
Pflanzenschutzmittel
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Bundesfinanzierung
- Aus- und / oder Weiterbildungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Erlangung einer Fachbewilligung
- will der Bund inskünftig mitfinanzieren.
- Aus- und / oder Weiterbildungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Erlangung einer Fachbewilligung
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Weiterbildungspflicht gemäss BR-Aktionsplan
- Der vom BR 2017 verabschiedete Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sieht vor,
- dass künftig eine Weiterbildungspflicht bestehen soll.
- Der vom BR 2017 verabschiedete Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sieht vor,
Lenkungsabgaben bei Heizoel EL, Diesel und Benzin
- Ersatzlose Streichung der Artikel zu den Lenkungsabgaben auf den Schwefelgehalt von
- Heizöl «Extraleicht»
- Diesel
- Benzin.
- Seit Revision der Luftreinhalte-Verordnung 2008 dürfen in der Schweiz
- nur noch Treibstoffe mit einem Schwefelgehalt unterhalb der Lenkungsabgabe-Grenzwerte
- eingeführt oder
- in Verkehr gebracht werden.
- nur noch Treibstoffe mit einem Schwefelgehalt unterhalb der Lenkungsabgabe-Grenzwerte
- Der Grund, diese Bestimmungen zur Lenkungsabgabe auf Schwefel beizubehalten, ist damit entfallen.
Vernehmlassungsdauer
- Der BR hat – wie eingangs erwähnt – am 08.09.2021 zur Änderung des USG die Vernehmlassung eröffnet.
- Die Vernehmlassung dauert bis am 30.12.2021.
Dokumente
- Entwurf zur Änderung des Umweltschutzgesetzes (PDF, 114 kB) | admin.ch
- Erläuternder Bericht (PDF, 1 MB) | admin.ch
Links
Quelle
LawMedia Redaktionsteam