Gesetzesvorlage für 2022 / Eliminierung der steuerlichen Heiratsstrafe
Der Bundesrat (BR) hat an der Sitzung vom 24.09.2021 die „Auslegeordnung“ zur Individualbesteuerung gutgeheissen.
Gemäss Bericht wurden drei Modelle der Individualbesteuerung untersucht:
- Jedes der geprüften Modelle wurde dargestellt:
- aufkommens-neutral
- mindereinnahmen-bezogen.
- Bei Mindereinnahmen von ca. CHF 1,5 Mrd. bei der direkten Bundessteuer könnten steuerliche Mehrbelastungen weitgehend vermieden werden.
- Das Steuerverfahrensrecht müsste angepasst werden.
Einleitung
In der Herbstsession 2020 nahm das Parlament die Verabschiedung einer Botschaft des BR zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung 2019-2023 auf.
- Der Bericht «Auslegeordnung zur Individualbesteuerung» untersuchte drei Modelle, wie die Individualbesteuerung in der Schweiz umgesetzt werden könnte.
Für Vergleichbarkeit werden die Modelle im Bericht aufkommensmässig auf eine Stufe gestellt.
- Mit zwei Varianten zeigt der Bericht auf,
- wie sich die Einführung der Individualbesteuerung auf die verschiedenen Haushaltstypen auswirken würde.
- Eine Variante geht aus
- von einer aufkommensneutralen Ausgestaltung aus, die bei der direkten Bundessteuer gegenüber dem Status quo weder Mehr- noch Mindereinahmen erzeugt.
- Die zweite Variante analysiert
- die Auswirkungen bei Mindereinnahmen von ca. CHF 1,5 Mrd. bei der direkten Bundessteuer.
- Um die angestrebten finanziellen Auswirkungen zu erreichen,
- würden die Steuertarife erhöht bzw. gesenkt.
Drei Modelle der Individualbesteuerung
-
Reine Individualbesteuerung:
- = Erfassung des Einkommens und des Vermögens jeder Person separat, unabhängig vom Zivilstand.
- Für Ehepaare mit ungleichmässiger Einkommensaufteilung
- Es sind keine Entlastungsmassnahmen vorgesehen.
- Daher: Stärkere Belastung als Paare mit gleichmässig verteilten Einkommen.
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Modifizierte Individualbesteuerung:
- = Entlastung der Paare mit ungleicher Einkommensaufteilung oder Vereinfachung der Steuerveranlagungen.
- Bei ungleichmässiger Einkommensaufteilung oder bei pauschaler Zuweisung bestimmter Einkommensbestandteile auf die Eheleute
- Ein Abzug möglich.
- Für alleinstehende oder alleinerziehende Personen
- Abzüge denkbar.
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Individualbesteuerung gemäss Ecoplan:
- = Vorschlag dem Grundsatz nach, Haushalte mit Kindern zu entlasten.
- Für Steuerpflichtige mit Kindern
- Anwendung des Elterntarifs gemäss heutigem Recht
- Für Steuerpflichtige ohne Kinder
- Anwendung des Grundtarifs.
- Für Paare mit ungleichmässiger Einkommensaufteilung und Alleinstehende
- Das Modell sieht keine Massnahmen vor.
Auswirkungen einer aufkommensneutralen Umsetzung
Die Auswirkungen wären die folgenden:
- Bei Ehepaaren mit gleichmässiger Einkommensaufteilung
- würde ein Übergang zur Individualbesteuerung tendenziell zu einer steuerlichen Entlastung führen.
- Bei einer ungleichmässigen Einkommensaufteilung
- wäre tendenziell eine Mehrbelastung zu erwarten.
- Bei der modifizierten Individualbesteuerung
- könnte die Mehrbelastung für Ehepaare mit ungleichmässiger Einkommensaufteilung durch einen Abzug gemildert werden.
- Weil die kinderrelevanten Abzüge hälftig zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden,
- könnten diese je nach Konstellation teilweise ins Leere fallen.
- könnte dies bei Ehepaaren mit Kindern zu Mehrbelastungen gegenüber dem geltenden Recht führen bzw. die Entlastungswirkung abschwächen.
- Das Ecoplan-Modell führt
- vor allem bei Ehepaaren mit Kindern zu Entlastungen gegenüber dem geltenden Recht.
- Die reine Individualbesteuerung führt
- bei Alleinstehenden ohne Kinder zu einer steuerlichen Entlastung.
- Bei der modifizierten Individualbesteuerung und beim Ecoplan-Modell resultiert
- für diese Personengruppe eine Mehrbelastung.
- Grund
- Bei der modifizierten Individualbesteuerung würde der Abzug für Ehepaare mit ungleichmässiger Einkommensaufteilung und beim Ecoplan-Modell die Entlastung von Steuerpflichtigen mit Kindern durch eine entsprechende Erhöhung des Tarifs kompensiert.
- Grund
- für diese Personengruppe eine Mehrbelastung.
Auswirkungen einer Umsetzung mit Mindereinnahmen
Die Variante mit den CHF 1,5 Mrd. Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer würde erbringen:
- Steuerliche Entlastung der Haushaltskonstellationen
- Entsprechung der Verteilung der steuerlichen Entlastung dem Profil der Mehr- bzw. Minderbelastung in der aufkommensneutralen Variante.
- Entstehung möglicher Mehrbelastungen namentlich im Falle der reinen und der modifizierten Individualbesteuerung auch in dieser Variante bei
- Alleinstehenden mit Kindern oder
- Ehepaaren mit sehr ungleichmässiger Einkommensaufteilung.
Steuerliche Entlastungen fallen in beiden Varianten vorwiegend an bei
- einkommensstarken Personen.
Auswirkungen auf die Erwerbsanreize
Der reinen Individualbesteuerung und dem Ecoplan-Modell kommen zu:
- Positive Arbeitsmarkteffekte
- Wachstumseffekte
- Mobilisierung, insbesondere der Frauen auf dem Arbeitsmarkt.
Auch bei Umsetzung der modifizierten Individualbesteuerung sind zu erwarten:
- Beschäftigungsimpulse
- Abschwächung, wenn Massnahmen zur Entlastung von Paaren mit nur einem Einkommen eingeführt würden.
Weiteres Vorgehen
Nächste Schritte:
- Konsultation der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben von National- und Ständerat, durch das Eidgenössische Finanzdepartement EFD.
- Auftrag an das EFD, bis Herbst 2022 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
Dokumente
- Auslegeordnung zur Individualbesteuerung. Bericht des Bundesrates aufgrund des Rückweisungsbeschlusses des Parlaments vom 18. Dezember 2019 zur Vorlage 18.034 «Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung)» (PDF, 1 MB) | admin.ch
- Hintergrundgespräch zur Auslegeordnung Individualbesteuerung (PDF, 1 MB) | admin.ch
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam