17.304 Standesinitiative Sicherere Strassen jetzt!
Einleitung
Der Ständerat (SR) befasste sich am 28.09.2021 als Zweitrat mit der Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG).
Gegenstand
LKW‘s und Busse sollen künftig nur noch dann auf Transitstrassen durch die Schweizer Alpen fahren dürfen, wenn sie mit modernen Fahrassistenzsystemen ausgerüstet sind.
Umstritten war, ob eine Ausnahmeregel für Fahrzeuge im Binnenverkehr gelten soll.
Eingereichter Text
„Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Tessin folgende Standesinitiative ein:
Lastkraftwagen (Ausnahmetransporte ausgenommen), die nicht über die Sicherheitssysteme verfügen, die in der seit 2015 geltenden Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge genannt sind, ist so rasch wie möglich, aber spätestens bei Inbetriebnahme des neuen Schwerverkehrskontrollzentrums Giornico, die Nutzung von Tunnels und Pässen in den Schweizer Alpen zu untersagen. Dabei sind administrative und technische Lösungen zu prüfen, welche nicht zulasten der Speditionsunternehmen in den Alpenkantonen (und in der Schweiz allgemein) gehen.“
Begründung
„Die Strassenverkehrssicherheit rückt immer stärker in den Mittelpunkt, namentlich im Zusammenhang mit dem Gotthard-Strassentunnel, bei dem die Sicherheit als Grund für den Bau einer zweiten Röhre angeführt wird.
Ungeachtet dessen, dass der Gotthardtunnel nicht der gefährlichste Strassenabschnitt der Schweiz ist, herrscht Einigkeit darüber, dass die Sicherheit, dort wo es möglich ist, erhöht werden sollte, also auch im Strassentunnel am Gotthard und in jenen am San Bernardino sowie am Grossen St. Bernhard und wieso nicht auch im Mappo-Morettina-Tunnel, dem mit Abstand meistbefahrenen Tunnel in dieser Reihe.
Wir sind der Ansicht, dass eine Erhöhung der Sicherheit kurzfristig möglich ist und nicht zwanzig Jahre bis zur Vollendung einer zweiten Röhre abgewartet werden müssen.
Der Gotthard-Strassentunnel als eine der Hauptstrecken des internationalen Transitverkehrs verursacht auch Verkehr und Gefahren auf den Zubringerstrassen.
Wir schlagen eine innert weniger Jahre umsetzbare Massnahme betreffend den Schwerverkehr vor, da dieser für die meisten Unfälle in Tunnels, aber auch auf den anderen Abschnitten des Strassenverkehrsnetzes verantwortlich ist.
Seit 2015 müssen alle in der Schweiz und in Europa neu zugelassenen Lastkraftwagen zur Vermeidung von Unfällen wie Auffahrunfälle oder Frontalzusammenstösse über die folgenden modernen Sicherheitssysteme verfügen:
- ein Antiblockiersystem;
- einen Notbremsassistenten (AEBS, Advanced Emergency Braking System);
- ein Stabilitätskontrollsystem;
- einen Spurwechselassistenten;
- ein Reifendruckkontrollsystem.
Einige Grosshersteller erfüllten diese Anforderungen bereits vor Ablauf der Frist, die in der seit 2015 geltenden Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) genannt ist.
Diese Systeme werden das allgemeine Sicherheitsniveau auf allen Strassen erhöhen.
Unser Vorschlag
So rasch wie möglich nach der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels dürfen nur noch Lastkraftwagen die Strassentunnels in den Alpen benutzen, welche mit den in der neuen VTS genannten Sicherheitssystemen ausgestattet sind.
Auf diese Weise soll das Gefahrenpotenzial des internationalen Schwerlastverkehrs, der mehr als 80 Prozent des gesamten Güterverkehrs durch die Alpen ausmacht, verringert oder eine Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene erreicht werden.
Ist dies möglich?
Wir denken schon, namentlich wenn man in Betracht zieht, was am Montblanc seit Jahrzehnten gemacht wird: Kontrolle aller Lastwagen, bevor sie die französischen und italienischen Alpenstrecken in Angriff nehmen dürfen. Insbesondere am Montblanc waren nach dem Unfall und der nachfolgenden Tunnelsanierung keine Euro-0- und Euro-1-Lastwagen mehr zugelassen. Auch in Österreich wurden Beschränkungen in Abhängigkeit von den Kategorien erlassen: Für Lastwagen der Klassen Euro 4 und kleiner gelten auf der Brennerstrecke Nachtfahrverbote. Die Massnahme, die wir vorschlagen, entspricht dem, was in Italien, Frankreich und Österreich gemacht wird, und ist folglich europarechtskonform.“
CHRONOLOGIE
- 08.01.2018 KOMMISSION FÜR VERKEHR UND FERNMELDEWESEN SR
Folge gegeben
- 06.11.2018 KOMMISSION FÜR VERKEHR UND FERNMELDEWESEN NR
Folge gegeben
- 19.03.2021 NATIONALRAT
Fristverlängerung
- BIS ZUR FRÜHJAHRSSESSION 2023.
Strassenverkehrsgesetz (SVG)
- 03.06.2021NATIONALRAT
Beschluss gemäss Entwurf
- 28.09.2021STÄNDERAT
Zustimmung
Stand der Beratungen: Von beiden Räten behandelt
Abstimmungsergebnis
In der Gesamtabstimmung hiess der SR das Gesetz mit 29 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung gut.
Nächster Schritt
Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.
Weiterführende Informationen
- Sicherere Strassen jetzt! | parlament.ch
- Fahrzeugausrüstung
Quelle
LawMedia Redaktionsteam