Unterstützung des indirekten Gegenvorschlags
Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 01.09.2021 die Botschaft zur Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)» verabschiedet.
Darin beantragt der BR dem Parlament, Volk und Ständen die Vorlage zur Ablehnung zu empfehlen.
Hingegen unterstützt der BR einen indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative, den die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) in die Vernehmlassung gegeben hat.
Daher beschloss der BR bereits am 12.05.2021, auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag zu verzichten.
Einleitung
Die Landschaftsinitiative will folgendes:
- Stärkung des Grundsatzes der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet
- Plafonierung
- der Anzahl der Gebäude
- der von den Gebäuden beanspruchten Fläche im Nichtbaugebiet.
Ergänzend dazu sieht die Initiative Grundsätze vor, mit denen im Nichtbaugebiet beschränkt werden sollen:
- die Neuerstellung von Bauten und Anlagen
- die Änderung bestehender Bauten und Anlagen.
Über den Vollzug des Verfassungsartikels sollen die Kantone Bericht erstatten.
Die Details dieser Berichterstattungspflicht wären durch den Gesetzgeber festzulegen.
Haltung des BR
Der BR begrüsst die Stossrichtung der Landschaftsinitiative:
- die vorgeschlagene Stärkung des Trennungsgrundsatzes
- die angestrebte Plafonierung der Anzahl der Gebäude sowie der von diesen beanspruchten Flächen im Nichtbaugebiet
Der BR hält es zwar als ein geeignetes Vorgehen, um den anhaltenden Kulturlandverlust zu bremsen.
Zentrale Umsetzungsfragen lässt die Initiative nach Ansicht des BR aber offen:
- Keine Präzisierung, wie das angestrebte Plafonierungsziel konkret erreicht werden soll:
- Zentrale Punkte müssten daher noch im Gesetz geklärt werden, ohne dass dem Initiativtext hierzu klare Vorgaben entnommen werden könnten.
- Mit einer Annahme der Initiative wäre daher im Hinblick auf ein anschliessendes Gesetzgebungsverfahren nicht viel gewonnen.
- Teilweise Unklarheit, inwiefern geltende rechtliche Bestimmungen mit dem vorgeschlagenen Verfassungsartikel vereinbar sind, wie die bodenunabhängige Landwirtschaft.
- Im Falle einer Annahme der Initiative dürfte die Rechtslage beim „Bauen ausserhalb der Bauzonen“ deshalb während einer längeren Übergangszeit unklar sein.
Ablehnung
Den Grundsatzentscheid zur Ablehnung der Landschaftsinitiative hatte der BR bereits am 18.12.2020 gefällt.
Befürwortung der Gesetzesvorlage der UREK-S
Der BR vertritt die Ansicht, dass die Gesetzesvorlage der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) die wichtigen Anliegen der Landschaftsinitiative genügend aufgegriffen und konkretisiert habe:
- Der BR verzichtet daher auf die Ausarbeitung eines eigenen indirekten Gegenvorschlags.
Vernehmlassung + Dauer
Die Vernehmlassung zur Vorlage der UREK-S wurde am 21.05.2021 eröffnet und dauert bis am 13.09.2021.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam