Seit 01.09.2021
Bildquelle: bakom.admin.ch – Messung der Qualität des Internetzugangs
Einleitung
Personen, die einen Internetzugang haben, können dessen Qualität seit 01.09.2021 mit einem standardisierten Werkzeug messen:
- Die grossen Schweizer Anbieter von Internetzugängenbieten dieses Werkzeug ihren Kunden gemeinsam an
- Es liegt damit – auch in der Schweiz – ein aussagekräftiges Instrument zur Qualitäts-Feststellung des jeweiligen Internetzugangs vor.
Messung
Die Messung des Internetzugangs ist möglich
- auf allen drei Mobilfunknetzen der Schweiz
- für die Kunden der grösseren Festnetzunternehmen, mit mindestens 300 000 Teilnehmern.
Entwickler
Das Messinstrument wurde gemeinsam entwickelt von den Unternehmen
- Swisscom
- Sunrise UPC
- Salt.
Tool-Verfügbarkeit / Account
Das Messinstrument steht seit dem 01.09.2021 zur Verfügung, auf
- www.networktest.ch
- Apps, die in den üblichen App Stores erhältlich sind.
Veröffentlichung der Messresultate
Die anonymisierten Messresultate werden ab Januar 2022 veröffentlicht, auf
Qualität
Die gemessene Qualität umfasst:
- Geschwindigkeit in beide Richtungen, d.h. Download und Upload
- Zeit, die ein Datenpaket vom Start bis zum Ziel und zurück benötigt, d.h. Round Trip Time
- Mobilfunk: zusätzlich die Signalstärke, mit welcher das Mobilphone von der Mobilfunkantenne empfängt.
Qualitätsbeurteilung für Kunden bzw. User
Kunden können nun aufgrund der Messungen besser beurteilen, ob die Internetzugangs-Qualität ihren Erwartungen entspricht:
Messvorgaben
Die Vorgaben zur Messung der Internetqualität sind seit 01.01.2021 geltenden Fernmelderecht festgelegt:
- Artikel 12a FMG
- Artikel 10e FDV
- die Technischen und Administrativen Vorschriften 1.9, die das BAKOM am 18.11.2020 veröffentlich hat.
Die Daten, ab welchen die Messung und die Veröffentlichung der Messergebnisse erfolgen,
- sind in Teil III, Absätze 3 und 5 der FDV-Revision vom 18. November 2020(AS 2020, S. 6203) aufgeführt.
Links
- Messtool der Anbieterinnen: www.networktest.ch
- Botschaft zur Revision des FMG (Artikel 12a Absätze 3 und 5, BBl 2017 6618) | admin.ch
- Erläuternder Bericht (zweisprachig deutsch/französisch)zur Revision der FDV (Artikel 10e, Seiten 12-15) | admin.ch
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam