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Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)

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WEKO eröffnet Untersuchung gegen Swisscom Directories

Datum:
07.09.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)
Stichworte:
Wettbewerbskommission (WEKO)
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die WEKO hat gemäss Mitteilung von heute eine Untersuchung gegen Swisscom und deren Tochtergesellschaft Directories eröffnet.

Laut WEKO bestünden Anhaltspunkte, dass Directories mit der Einführung der «SWISS LIST» Produkte Wettbewerber behindere und Endkunden benachteilige.

Ausgangslage

Bekanntlich ist Directories die Herausgeberin folgender Publikationen:

  • gedrucktes Telefonbuch
  • der beiden Online-Verzeichnisdienste
    • «local.ch»
    • «search.ch».

Bisher konnten die dort aufgelisteten Unternehmen ihre Einträge mit weiteren Informationen und individuell ergänzen.

Vorwürfe

Im Frühjahr 2019 hat Directories das Einheitsprodukt «SWISS LIST» eingeführt und damit Preis und Bedingungen für die Ergänzung des Telefonbucheintrags grundlegend geändert.

Neu werden verschiedene Produkte und Dienstleistungen nur noch gebündelt angeboten.

Untersuchungs-Gegenstand

Die WEKO will im Rahmen der Untersuchung nun prüfen, ob Swisscom Directories

  • tatsächlich eine marktbeherrschende Stellung innehat und
  • sich im Sinne des Kartellgesetzes missbräuchlich verhalten hat.

Erste Einschätzung der WEKO

Nach einer ersten Einschätzung der WEKO könne das neue Vertriebs- und Preisgestaltungs-Konzept zur Behinderung von Wettbewerbern und zur Benachteiligung der Marktgegenseite führen.

Die WEKO rechnet mit einer Untersuchungsdauer von rund zwei Jahren.

Disclaimer

Für das beschuldigte Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Urteil.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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