Die Bundesanwaltschaft (BA) hat erstmals eine Anklage in Bezug auf eine Bankomaten-Sprengung in der Schweiz eingereicht:
- Die Anklage richtet sich gegen einen 30-jährigen rumänischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Rumänien.
- Dem Beschuldigten werden vorgeworfen:
- Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (StGB 224 Abs. 1)
- qualifizierter Diebstahl (StGB 139 Ziff. 1 und Ziff. 3)
- qualifizierte Sachbeschädigung (StGB 144 Abs. 1 und 3).
Anklage
Gemäss Anklage der BA hat der Beschuldigte im Dezember 2019 muss sich der Täter vorwerfen lassen:
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Sprengung
- Eines Bankomaten in Sevelen im Kanton St. Gallen unter Verwendung von Sprengstoff
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Entwendung
- Bargeld-Entwendung in der Höhe von CHF 126’600
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Verursachter Schaden
- am Bankomaten sowie an der Aussenfassade der betroffenen Liegenschaft in der Höhe von ca. CHF 100’000.
Verhaftung und Inhaftierung
Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen der BA mit Unterstützung der Kantonspolizei und von fedpol konnte der Beschuldigte
- identifiziert werden;
- gestützt auf einen internationalen Haftbefehl im Juni 2020 in Österreich durch die örtlichen Behörden verhaftet werden;
- in Auslieferungshaft versetzt werden.
Im August 2020 wurde er den Schweizer Strafverfolgungsbehörden ausgeliefert und im Auftrag der BA durch fedpol festgenommen:
- Der Beschuldigte befindet sich seit Juni 2021 im vorzeitigen Strafvollzug;
- Bis dahin befand er sich in Untersuchungshaft.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam